Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 8 Seiten
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Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
4.8 Weitere Bemerkungen
• Es entsteht ein Druck auf das kantonale Recht, den Teuerungsausgleich ebenfalls in
kürzeren Abständen bzw. bei geringerer Teuerungsrate vorzunehmen (GR, NW);
• Beim Zeitpunkt der Inkraftsetzung muss darauf geachtet werden, dass den Kantonen
genügend Zeit für die Anpassung ihrer administrativen Prozesse und technischen Systeme verbleibt (BS).
Die Tarife und Abzüge müssen jeweils spätestens im August bekannt sein, damit die Anpassung bei den Quellensteuertarifen auf den Beginn der folgenden Steuerperiode gewährleistet werden kann (ZH).
• Die Rechtsfolgen, die mit den nötigen Aufrundungen auf die nächste Hunderterstufe bei
den Abzügen und Tarifen verbunden sind, müssen geregelt werden. Ist bei der nächsten Anpassung vom bereits aufgerundeten Betrag oder vom frankengenauen, nicht aufgerundeten Betrag ab Inkraftsetzung der Neuregelung zu rechnen? Wie ist mit negativen Teuerungen umzugehen? (SZ)
• Die der Teuerung anzupassenden frankenmässigen Abzüge (Versicherungsprämien,
Doppelverdiener, Kinder und unterstützungsbedürftige Personen) sind nicht mehr auf 100 Franken auf- oder abzurunden, sondern auf den Franken genau auszuweisen. Dadurch können intransparente Unterschiede in der Anpassung von Abzügen, je nach dem ob als Folge der Teuerung die nächsten 100 Franken erreicht werden oder nicht, vermieden werden. Artikel 215 Absatz 1, 2. Satz DBG wäre zu streichen (SG).
• Beim jährlichen Ausgleich wird die Problematik der Auf- und Abrundungen auf 100 Fran-
ken nicht erwähnt. Bei anhaltend tiefer Teuerung würde dies bei den Sozialabzügen dazu führen, dass keine Anpassung stattfindet, was zu einem Verlust für die Steuerpflichtigen führt (FR).
• Der Wahl des Indexstichtages und der Kompetenzdelegation an das Eidgenössische
Finanzdepartement wird zugestimmt (SZ).
• Die Gelegenheit ist zu nutzen, um die Bestimmungen zur zweijährigen Steuerperiode zu
eliminieren und diejenigen zur einjährigen Steuerperiode von den Übergangsbestimmungen in die ordentliche Gesetzessystematik über zu führen(KGL, TREUHANDSUISSE).
• Der Bundesrat wird aufgefordert, weitere fiskalische Entlastungsmassnahmen zur Ankur-
belung der Wirtschaft an die Hand zu nehmen, insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent. Zu prüfen sind ferner die Sistierung der Autoimportsteuer, die steuerliche Entlastung von Familien und die Verteilung des Überschusses 2008 an die Bevölkerung (SVP).
• Die CVP fordert, dass beim vorzeitigen Ausgleich per 2010 die Koordination zwischen
Bund und Kantonen sichergestellt ist bzw. dass zeitgleich mit dem Ausgleich auf Bundesebene auch ein Ausgleich auf kantonaler Ebene erfolgt.
• Die Verpflichtung zu einem jährlichen Ausgleich soll auch für die Kantone gelten. Das
Steuerharmonisierungsgesetz ist entsprechend zu ändern (kv schweiz).
• Notwendige Verbesserungen im Steuersystem wie der raschere Ausgleich der Folgen
der kalten Progression dürfen nicht mit Verschlechterungen in anderen Bereichen erkauft werden. Der Einheitssteuersatz in der Mehrwertssteuer, den wir bekämpfen, ist solchen Zielen diametral entgegengesetzt (kv schweiz).
• Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Teuerungsanpassung nicht bei allen
Renten jährlich erfolgen müsste (SP).
• Beim jährlichen Ausgleich sollte als Stichtag der Stand des LIK vom 30. Juni des Jahres
vor Beginn der Steuerperiode festgelegt werden (ZG).
• Der Vorschlag führt im Kanton GR zu Mindereinnahmen von 2 Mio. Franken.
Anhang
Verzeichnis der Anhörungsadressaten