Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 8 Seiten
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Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Folgende Bestimmungen des DBG sollen geändert werden:
Art. 38 Abs. 2 und 3
• Verweis auf Artikel 214 DBG statt auf Artikel 36 (Abs. 2)
• Streichen des Verweises auf Artikel 35 DBG (Abs. 3)
Art. 39 Abs. 2 erster Satz / Art. 215 Abs. 2 erster Satz
• Variante 1
Das Eidgenössische Finanzdepartement beschliesst die Anpassung an den Landesindex der Konsumentenpreise jährlich. ...
• Variante 2
Das Eidgenössische Finanzdepartement beschliesst die Anpassung, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 3 Prozent erhöht hat. ...
Schlussbestimmung
• Vorzeitiger Ausgleich der Folgen der kalten Progression durch das Eidgenössische Fi-
nanzdepartement für das Steuerjahr 2010 nach Stand des LIK vom 31.12.2008.
4 Ergebnisse der Anhörung
Zusammenfassung
Der Grundsatz, dass die Folgen der kalten Progression künftig rascher ausgeglichen werden sollen, findet allgemeine Zustimmung. Einzig die EVP votiert für einen ersatzlosen Verzicht auf das geplante Vorhaben, da dieses weder notwendig noch nachhaltig sei.
Der jährliche Ausgleich der Folgen der kalten Progression wird von 3 Kantonen, der FDP, der SVP und seitens der Wirtschaft von economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizerischen Bauernverband, dem Kaufmännischen Verband Schweiz und dem Centre Patronal unterstützt.
Die Mehrheit der Kantone (13), die CVP, die SP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Städtische Steuerkonferenz, Travail.Suisse und der Gewerbeverband des Kantons Luzern sprechen sich für die Herabsetzung der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent aus.
7 Kantone und 2 Organisationen der Wirtschaft schlagen weitere Varianten vor (Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei einer Teuerung von 5 resp. 4 Prozent; jährlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression, sofern eine Mindestteuerung von 1, 2 oder 3 Prozent gegeben ist).
Die übrigen Vorschläge - der vorzeitige Ausgleich der Folgen der kalten Progression per 2010, die Anwendung des Postnumerando-Tarifs bei Kapitalleistungen aus Vorsorge und die Kompetenzdelegation an das EFD betreffend der Anpassung - finden allgemeine Zustimmung.
4.1 Grundsatz
Der Grundsatz, dass die Folgen der kalten Progression künftig rascher ausgeglichen werden sollen, findet allgemeine Zustimmung. Einzig die EVP votiert für einen ersatzlosen Verzicht der geplanten Vorlage, da dieses weder notwendig noch nachhaltig sei.