Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/13: Teilrevision der Biozidprodukteverordnung · 10 Seiten
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1. Einleitung
Der vorliegende Anhörungsbericht gibt die Stellungnahmen zu zwei aufeinander folgenden Revisionen der Biozidprodukteverordnung (VBP) wieder. Die erste Anhörung dauerte vom 20. Februar bis 5. Mai 2008 (Revision 1) und die zweite fand vom 22. Oktober bis 21. November 2008 (Revision 2) statt. Die jeweiligen Ergebnisse werden nachfolgend gesondert dargestellt.
2. Revision 1
2.1 Einleitung
Das schweizerische Chemikalienrecht wurde im August 2005 mit den entsprechenden europäischen Vorschriften harmonisiert. Ziel dabei war einerseits die Vermeidung nichttarifärer Handelshemmnisse und andererseits die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an den Stand der technischen Kenntnisse.
In seinem Entscheid vom 31. Oktober 2007 im Zusammenhang mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Anpassung der geltenden Bestimmungen an die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) zu erarbeiten, damit keine neuen technischen Handelshemmnisse entstehen. Die Anpassung betraf folgende Verordnungen:
- Chemikalienverordnung (ChemV) - Biozidprodukteverordnung (VBP) - Verordnung des EDI über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Diese erste Revision umfasste auch Änderungen im Zusammenhang mit dem Global Harmonisierten System (GHS-Verordnung).
Das Anhörungsverfahren wurde vom EDI am 20. Februar 2008 eröffnet und dauerte bis zum 5. Mai 2008.
Die Kantonsregierungen und die wichtigsten vom Chemikalienrecht betroffenen Verbände und Organisationen wurden direkt kontaktiert. Alle Dokumente waren auf der Homepage des BAG öffentlich zugänglich.
Insgesamt gingen 53 Stellungnahmen ein. Es antworteten: 24 Kantone, 5 Dachverbände der Wirtschaft, 15 verschiedene Verbände und 9 interessierte Kreise, die nicht auf der Verteilerliste aufgeführt sind (vgl. Anhang 1).
Im Anschluss an das Anhörungsverfahren wurde die VBP aus dem betreffenden Revisionspaket (ChemV und fünf Departementsverordnungen) ausgeschieden. Die Änderungen zu GHS wurden nämlich letztendlich gestrichen, so dass kaum noch andere Anpassungen übrig blieben. In der Zwischenzeit hatte sich überdies eine neue Revision der VBP als notwendig erwiesen. Aus verfahrensökonomischen Gründen und zur besseren Übersichtlichkeit wurde deshalb beschlossen, sämtliche Änderungen in einer einzigen Revisionsvorlage zusammenzufassen und in Kraft zu setzen. Die Ergebnisse der ersten und der zweiten Anhörung werden deshalb im selben Bericht veröffentlicht.
2/10 Rapport d’audition_droitchimique_2008_f