Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/13: Teilrevision der Biozidprodukteverordnung · 10 Seiten

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Art. 22 Aufnahme eines notifizierten Wirkstoffs in die Liste I oder IA

Abs. 3

Chemsuisse, GR und LU wünschen, dass der späteste Zeitpunkt für das Einreichen der entsprechenden Unterlagen klarer formuliert wird.

Art. 25 Widerruf

Abs. 1 Bst. a

Chemsuisse und ZH beantragen die Streichung dieser Buchstabe, da der Rückzug von Zulassungen aufgrund dieses Sachverhaltes bereits im Artikel 8 Absatz 1 vorgesehen ist.

Art. 26 Erneuerung

Abs. 5bis

Chemsuisse, BS, GR und LU empfehlen eine Umformulierung des Absatzes, damit nicht der Eindruck entsteht, dass ein Gesuchsteller durch die Einreichung unvollständiger Unterlagen eine Verlängerung der Zulassungen ZN oder ZB erreichen könnte.

6/10 Rapport d’audition_droitchimique_2008_f