Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/13: Teilrevision der Biozidprodukteverordnung · 10 Seiten
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Art. 22 Aufnahme eines notifizierten Wirkstoffs in die Liste I oder IA
Abs. 3
Chemsuisse, GR und LU wünschen, dass der späteste Zeitpunkt für das Einreichen der entsprechenden Unterlagen klarer formuliert wird.
Art. 25 Widerruf
Abs. 1 Bst. a
Chemsuisse und ZH beantragen die Streichung dieser Buchstabe, da der Rückzug von Zulassungen aufgrund dieses Sachverhaltes bereits im Artikel 8 Absatz 1 vorgesehen ist.
Art. 26 Erneuerung
Abs. 5bis
Chemsuisse, BS, GR und LU empfehlen eine Umformulierung des Absatzes, damit nicht der Eindruck entsteht, dass ein Gesuchsteller durch die Einreichung unvollständiger Unterlagen eine Verlängerung der Zulassungen ZN oder ZB erreichen könnte.
6/10 Rapport d’audition_droitchimique_2008_f