Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 1. Januar 2002 ist das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21) in Kraft getreten und hat die bisherigen kantonalen Regelungen abgelöst. Das Heilmittelgesetz soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Diese relativ neue Bundesregelung hat sich grundsätzlich bewährt. In diversen Bereichen besteht jedoch Anpassungsbedarf. Die Revision des Heilmittelgesetzes wird in zwei Etappen ausgeführt – einer vorgezogenen und einer ordentlichen Revision.
In der 1. Etappe (vorgezogene Revision des Heilmittelgesetzes) sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, damit die Spitäler die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln besser sicherstellen können. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde zusammen mit den angepassten Ausführungsbestimmungen auf den 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt.
Alle weiteren Themen werden in der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) behandelt. Handlungsbedarf wurde namentlich in den folgenden Teilbereichen aufgezeigt: Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln, Arzneimittel für Kinder, Arzneimittelinformation, geldwerte Vorteile, Corporate Governance, Marktüberwachung, Strafbestimmungen und vereinfachte Zulassung. Der vorliegende Bericht fasst die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen zusammen.
2 Zum Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) am 21. Oktober 2009 eröffnet.
Neben den Kantonen, Interkantonalen Organisationen (Konferenzen der Kantone), Interkantonalen Vereinigungen (Kantonschemiker, Kantonsärzte, Kantonstierärzte, Kantonsapotheker) und dem Fürstentum Liechtenstein wurden 14 politische Parteien, 11 gesamtschweizerische Dachverbände und 182 weitere Organisationen und interessierte Kreise, insgesamt 241 Vernehmlassungsadressatinnen und –adressaten, begrüsst. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 5. Februar 2010, wobei auf Antrag eine Nachfrist bis zum 5. März 2010 gewährt wurde.
Insgesamt gingen 181 Stellungnahmen ein, darunter von allen Kantonen, 6 politischen Parteien, 6 gesamtschweizerischen Dachverbänden, 76 weiteren Organisationen und interessierten Kreisen sowie von 64 nicht begrüssten zusätzlichen Organisationen, Verbänden, Unternehmen, etc. und Privaten (s. auch Statistik, Anhang 2).
Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Stellungnahmen zum gesamten Paket aufgeführt, danach die Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den verschiedenen Teilbereichen, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
Erlasse und Bestimmungen, zu denen keine besonderen Bemerkungen eingegangen sind, werden nicht aufgeführt. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Vernehmlassenden sind in Anhang 1 aufgeführt.
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