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Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 28 Seiten
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Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
Änderung vom … Vorentwurf Oktober 2009
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst
I
Das Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 20002 wird wie folgt geändert:
Ersetzen von Ausdrücken
Betrifft nur den französischen Text.
Art. 3 Abs. 2
2 Bei Arzneimitteln ohne Indikation ist der Stand von Wissenschaft und Technik unter Einbezug der Erkenntnisse in der entsprechenden Therapierichtung zu beachten.
Art. 4 Abs. 1 Bst. abis (neu), ater (neu), f und h (neu)
1 Im Sinne dieses Gesetzes gelten als:
abis. Arzneimittel mit Indikation: Arzneimittel mit Angabe eines bestimmten Anwendungsgebiets, die zur Anwendung nach den Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften bestimmt sind;
ater. Arzneimittel ohne Indikation: Arzneimittel, die gestützt auf eine spezielle Therapierichtung wie die Homöopathie, die anthroposophische Medizin oder die traditionelle chinesische Medizin zur individualtherapeutischen Anwendung bestimmt sind;
f. Abgeben: die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung eines verwendungsfertigen Heilmittels an Personen für den Eigengebrauch sowie für die nicht berufsmässige Anwendung an Drittpersonen oder an Tieren;
1BBl …
2 SR 812.21
2009–0428