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Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 28 Seiten

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Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)

Änderung vom … Vorentwurf Oktober 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst

I

Das Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 20002 wird wie folgt geändert:

Ersetzen von Ausdrücken

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 3 Abs. 2

2 Bei Arzneimitteln ohne Indikation ist der Stand von Wissenschaft und Technik unter Einbezug der Erkenntnisse in der entsprechenden Therapierichtung zu beachten.

Art. 4 Abs. 1 Bst. abis (neu), ater (neu), f und h (neu)

1 Im Sinne dieses Gesetzes gelten als:

abis. Arzneimittel mit Indikation: Arzneimittel mit Angabe eines bestimmten Anwendungsgebiets, die zur Anwendung nach den Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften bestimmt sind;

ater. Arzneimittel ohne Indikation: Arzneimittel, die gestützt auf eine spezielle Therapierichtung wie die Homöopathie, die anthroposophische Medizin oder die traditionelle chinesische Medizin zur individualtherapeutischen Anwendung bestimmt sind;

f. Abgeben: die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung eines verwendungsfertigen Heilmittels an Personen für den Eigengebrauch sowie für die nicht berufsmässige Anwendung an Drittpersonen oder an Tieren;

1BBl …

2 SR 812.21

2009–0428