Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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sozialversicherungsrechtliche Überlegungen, welche vor allem die Frage der Wirtschaftlichkeit betreffen, mit den gesundheitspolizeilichen Vorschriften des HMG. Auch SGCI betont, dass bei der Teilrevision des HMG insbesondere die Abgrenzung zum Krankenversicherungsrecht klar und konsequent gewahrt bleiben müsse.

Die Abstimmung des Schweizer Rechts mit dem internationalen Rechtssystem wird von BS, ECON, vips und FIT als wesentlich bezeichnet und entsprechend unterstützt. Die Schweizerische Heilmittelgesetzgebung soll keine „lnsellösung" sein, sondern mit derjenigen im Ausland harmonisiert werden, namentlich mit derjenigen in der EU und in den USA. Das Herstellungsland Schweiz soll dadurch gegenüber dem internationalen Ausland wieder an Attraktivität gewinnen und die Schweiz in den internationalen, insbesondere den europäischen Heilmittelhandel gebührend eingebunden werden. Gemäss SGCI sollen keine von der internationalen und speziell von der europäischen Rechtsvereinheitlichung abweichenden Regelungen vorgesehen werden, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr behindern. Grundsätzlich müsse gelten, dass die Patienten in der Schweiz einen mindestens gleich guten oder raschen Zugang zu neuen Arzneimitteln haben wie die Patienten im Ausland, wozu harmonisierte Rechtsvorschriften einen wichtigen Beitrag leisteten. Zudem wird von EKK und vips eine verstärkte Kooperation des Instituts mit ausländischen Gesundheitsbehörden gewünscht.

Auf eine blinde Übernahme von EU-Recht soll gemäss CVP und SVP jedoch verzichtet werden, falls dies eine Schlechterstellung der produzierenden Schweizer Firmen zur Folge hat. Stattdessen soll durch gezielte Verbesserung der Schweizer Gesetzgebung eine Bevorteilung der hiesigen Produzenten gegenüber der EU-Konkurrenz erreicht und der Vorsprung der Qualität des Heilmittelwesens in der Schweiz gewahrt werden.

ASSGP und vips unterstützen die Stellungnahme des SGCI vollumfänglich und vorbehaltlos. GRIP unterstützt die Stellungnahme des SGCI grundsätzlich. Intergenerika schliesst sich ebenfalls mehrheitlich den Eingaben von SGCI an, führt aber einige Punkte auf, in denen Intergenerika eine konträre Haltung vertritt. H+ unterstützt in den meisten Punkten die Stellungnahme der GSASA.

NVS schliesst sich weitgehend den Stellungnahmen von SVKH und FAMS an. FAMS unterstützt die Eingaben von SVKH und NVS. Anthrosana schliesst sich der Stellungnahme von UNION an. DvKOM unterstützt die Stellungnahme der SVKH.

Bell AG schliesst sich den Eingaben von GST an. Suisseporcs, SMP und SFZV unterstützen die Stellungnahme des SBauerV.

Pharmacies GE stimmen grundsätzlich der Stellungnahme von pharmaSuisse zu. Hausärzte Basel unterstützen in allen Punkten bezüglich der Selbstdispensation die Stellungnahme von

Ärzte BL.

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