Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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3 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Bemerkungen zu bereichsübergreifenden Themen
Die allgemeine Stossrichtung der Gesetzesänderung wird von den Apothekerverbänden (KAV,
pharmaSuisse, AG, BE, BS, GR, LU, SG/A, SH, SO, SZ, TG, ZG, ZH, FR, GE, JU, VD, VS, GSASA, VSVA), der Mehrheit der Kantone (AG, BE, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH), mehreren politischen Parteien (CVP, FDP, GPS/GB, SP, SVP), einigen Wirtschaftsverbänden (Centre Patronal, ECON, GV BS), einigen Ärztevereinigungen (KKA, VKS, VLSS), Vertretern aus der Präventions- und Gesundheitsförderung (H+, PLANES, Gesundheitsförderung CH, Stadtspital Waid ZH) und diversen anderen Branchen
(FIT, Galenica, DvKOM, EKAF, IDS, SKS, SMI, SSV, SAMW) grundsätzlich oder ausdrücklich
begrüsst. Verschiedene Ärzte- und Tierärztevereinigungen (VEDAG, Ärzte BL, FMH, VLSS,
Hausärzte Basel, GST) und diverse weitere Vernehmlassende (CSP, EKK, H+, ReAG, Swiss Dental Hygienists, SVPS) betonen neben der Notwendigkeit einer Revision des HMG den Bedarf für eine Neuorganisation des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Institut). Der Gesetzesentwurf wird von mehreren Vernehmlassenden als sehr ausgewogenes, seriöses und gut durchdachtes Gesamtwerk umschrieben, mit einem wesentlichen Fortschritt in Richtung Verbesserung der Arzneimittelqualität, Arzneimittelversorgung und Arzneimittelsicherheit in der Schweiz.
Einzelne Ärztevereinigungen (SSO, Hausärzte Schweiz) halten die Grundzüge der vorgesehenen Revision hingegen für verfehlt und unausgereift. Der vorgelegte Entwurf trage weder dem Zweck des Heilmittelgesetzes, nämlich der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit sowie der Sicherstellung einer effizienten und flächendeckenden Versorgung, noch den Revisionszielen ausreichend Rechnung. Einige der vorgeschlagenen Regelungen, wie z. B. Vorteilsverbot und Offenlegungspflicht, würden weit über das angestrebte Ziel hinausschiessen. Die möglichen Konsequenzen seien zu wenig durchdacht worden.
BL, LU, ZG, Galenica und VKS führen aus, dass der vorliegende Entwurf zu einer kostspieligen Überregulierung mit fraglichem Nutzen für die konkrete Patientensicherheit neige. apimart wünscht eine geringere Regelungsdichte insbesondere bei solchen Produkten, die sich toxikologisch pharmazeutisch auf dem Niveau der Nahrungsmittel bewegen. Eine auf das Wesentliche und wirklich Wichtige reduzierte Vorlage wäre von VKS, Galenica und ZG begrüsst worden. Gemäss ZH sind die finanziellen Auswirkungen der Revisionsvorlage – insbesondere die Auswirkungen auf den kantonalen Finanzhaushalt - genauer zu prüfen und klar anzugeben.
Coop betont die Gelegenheit, im Rahmen der Revision die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die Elemente des Wettbewerbs, der Eigenverantwortung der Patienten sowie der Wirkungseffizienz sollten daher gestärkt werden.
Vereinzelt wird auf Themenbereiche hingewiesen, die in der Revision nicht genügend berücksichtigt worden seien. So z.B. die Thematik der Parallelimporte (H+), der Status der Pharmavollgrosshändler (Pharmalog), die neue Stellung der Chiropraktik (ChiroSuisse) und die Harmonisierung zwischen dem Korruptionstatbestand des HMG und der Weitergabepflicht nach KVG (VLSS). Gemäss Galenica ist die bei der Rechtsetzung gebotene Klarheit, welche Akteuren zweifelsfrei erlaubt zu beurteilen, ob sie sich gesetzeskonform verhalten, nicht gegeben. Dies insbesondere bei der Neuregelung des bisherigen Artikel 33 HMG. Unklar blieben auch die Kompetenzgrenzen zwischen dem Institut und dem BAG. EKAF empfiehlt, einen spezifischen Artikel über den Missbrauch von Medikamenten einzuführen. apimart und weko fordern eine verstärkte Preiskontrolle bei Originalprodukten und Generika. TG merkt an, dass durch die zunehmende Verbreitung neuartiger (Spezial-)Lebensmittel mit teilweise Heilmittel gleichenden
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