Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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Anpreisungen die Grauzone zwischen Heilmittel und Lebensmittel zusehends vergrössert wird. Sie fordern eine klarere Trennung zwischen Heilmittel und Lebensmittel. Ausserdem sollte für die Bestimmung der zuständigen Behörde nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch die Anpreisung eines Produktes entscheidend sein.

Einige Verbände aus Landwirtschaft und Veterinärwesen (AGORA, SBauerV, SMP, SOBV,

SGP, SFZV) merken an, dass die vorliegende Revision die speziellen Verhältnisse der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung nicht berücksichtige, dies insbesondere bei der Einschränkung der ärztlichen Arzneimittelabgabe (Selbstdispensation). Obwohl das HMG sowohl für die Humanmedizin wie auch für die Veterinärmedizin gelten soll, sei der vorliegende Vorschlag einseitig auf die Humanmedizin ausgerichtet und könne nicht mit dem Bereich der Behandlung von Nutztieren in Einklang gebracht werden. Die geplante Neustrukturierung und die vorgesehene Vereinfachung der Abgabekategorien sind gemäss SBauerV und SMP insbesondere auch im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit zu beurteilen. SMP fordert, den gesamten Bereich der Tierarzneimittel unter Einbezug der betroffenen Kreise der Landwirt- und Tierärzteschaft generell zu überarbeiten. AGORA, SBauerV, SFZV, SGP und SOBV beantragen, entweder im HMG zwei gesonderte Geltungsbereiche (Human- und Tiermedizin) zu schaffen oder die Tierarzneimittel in einem separaten Gesetz zu regeln. SBauerV, SMP, GalloSuisse, SGP, SOBV fordern zudem, die Ziele des HMG, welche reine Schutzziele darstellen, um die Wirtschaftlichkeit zu ergänzen. SMP weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bereich der Medikamente zum Teil monopolartige Strukturen existierten und die Preise im Vergleich zu umliegenden Ländern stark überhöht seien. Die Nutztierhalter in der Schweiz seien aber darauf angewiesen, dass die Tierarzneimittel sicher, gut verfügbar und möglichst kostengünstig sind.

SBV Belegärzte und SGV weisen auf die aus ihrer Sicht unnötig starken Eingriffe in die freie Marktwirtschaft hin, was den für das Gesundheitswesen erforderlichen Wettbewerb noch mehr einzuschränken drohe. Galenica fügt an, es werde unter Verkürzung der tatsächlichen Gegebenheiten in Marktmechanismen eingegriffen, wo dies nicht notwendig sei, oder in einer Weise, welche ein gutes Funktionieren des Marktes verunmögliche. Die innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz, insbesondere für die Herstellung von Arzneimitteln, müssen gemäss ECON und SVP erhalten bleiben und noch weiter verstärkt werden. Bei den Gesetzesanpassungen mangelt es gemäss GL und ReAG zudem teilweise an ausreichendem Realitäts- und Praxisbezug. SSO und VLSS beschreiben die Vorlage als etatistisch geprägt sowie zu theoretisch und bürokratisch ausgerichtet.

Gemäss SGV und VLSS sei auch klar davon abzusehen, Dinge regeln zu wollen, die von der Sache her nicht ins Heilmittelgesetz gehören. Das HMG solle ausschliesslich die Versorgung mit Heilmitteln und den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier regeln. Insbesondere müsse sich die Vorlage gemäss VLSS auf die wichtigen praktischen Zielsetzungen beschränken, wie etwa die Qualität des Schweizer Heilmittelwesens wieder zu verbessern, die Attraktivität des Herstellerstandortes zu steigern, den Zugang zu Kinderarzneimitteln zu verbessern, die Marktzutrittsbestimmungen für Arzneimittel zu verbessern sowie die Marktüberwachung möglichst umgehend an die internationalen Standards anzupassen.

Galenica merkt an, dass in der Revision Fragen der Arzneimittelsicherheit mit Fragen der Marktstruktur, der Preise, der Handelsspannen und der Finanzierung vermischt würden. ECON betont die Notwendigkeit der Abgrenzung des HMG zu anderen Gesetzen. Das HMG sollte insbesondere keine sozial- oder verteilungspolitischen Anliegen umsetzen. Gemäss SGV und SSO orientiert sich der Revisionsvorschlag weitgehend am KVG und vermische

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