Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
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Übersicht
Der gesellschaftliche Wandel im 20. Jahrhundert hat zu einer Veränderung des Krankheitsspektrums und der Todesursachen geführt. Seit sich die sozialen und hygienischen Verhältnisse verändert haben und dank Impfstoffen viele Epidemien verhindert werden können, haben sich die Krankheitsbilder in der Bevölkerung stark verändert. Heute sind nicht mehr Infektions-, sondern Herz-Kreislauf- und Krebskrankheiten nebst Unfällen und Suiziden die Hauptgründe für einen vorzeitigen Tod. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Bedeutung dieser Krankheiten für den Gesundheitszustand der Bevölkerung aber auch für die Entwicklung der Kosten des Gesundheitssystems weiter zunehmen.
Viele dieser Krankheiten können durch einen gesunden Lebensstil und der Gesundheit zuträgliche Lebensbedingungen verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Der im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gute Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung dürfte längerfristig nur dann zu erhalten sein, wenn die Prinzipien von Prävention und Gesundheitsförderung politisch gestärkt und im Gesundheitssystem, in der Gesundheitspolitik und in weiteren Politikbereichen (z.B. Bildungspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Umweltpolitik) besser verankert werden.
Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung verbessern aber nicht nur den Gesundheitszustand und die Lebensqualität des Einzelnen, sondern stärken auch die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und bewahren die Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung wie auch die Produktivität der Wirtschaft. Dadurch können neben vorzeitigen Todesfällen auch vorzeitige krankheitsbedingte Verrentungen vermieden, die krankheitsbedingten Produktionsverluste in den Unternehmen reduziert, die Autonomie im Alter bewahrt und die Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. hinausgezögert werden. Durch die Stärkung der Gesundheitskompetenz des Einzelnen wird zudem eine differenziertere Nachfrage und Nutzung von Leistungen der Gesundheitsversorgung begünstigt, was längerfristig zu einer Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem beiträgt.
Ausgangslage
Nach dem Scheitern des ersten Vorschlags für ein Eidg. Präventivgesetz im Jahr 1984 galt das Augenmerk der Gesundheitspolitik vornehmlich der kurativen Medizin und der Finanzierung der Versorgungssysteme. Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen – demografische Entwicklung, Zunahme chronischer Krankheiten und Wiederkehr bzw. Neuauftreten von Infektionskrankheiten – sind jedoch seit geraumer Zeit auf nationaler wie auf internationaler Ebene Bestrebungen zu erkennen, die Prävention und die Gesundheitsförderung zu stärken.
Sowohl eine vom Eidg. Departement des Innern (EDI) im September 2005 eingesetzte Fachkommission wie auch die Experten der Weltgesundheitsorganisation und der OECD kommen in ihren Berichten zum Schluss, dass aufgrund der in der Schweiz aktuell bestehenden Strukturschwäche im Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, aber auch eine