Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten

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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Kurzübersicht

Der Bundesrat eröffnete am 25. Juni 2008 die Vernehmlassung zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, PrävG) und zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. Oktober 2008.

210 Vernehmlassungsadressaten (Kantone, politische Parteien, Dach- und Branchenverbände der Wirtschaft, Präventions- und Gesundheitsorganisationen, Berufs- und Standesorganisationen, Versicherer und Institutionen des Gesundheitswesens, Hochschulen und Forschungsinstitutionen sowie weitere Organisationen) wurden eingeladen, zu den beiden Vorentwürfen Stellung zu nehmen.

Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten haben 150 ihre Stellungnahme fristgerecht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht. Alle 26 Kantone, 8 politische Parteien und 116 weitere Organisationen haben geantwortet. Zusätzlich sind 85 Stellungnahmen von Organisationen und Privatpersonen eingegangen, die nicht angeschrieben wurden.

Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung

Annähernd drei Viertel der Vernehmlassungsteilnehmenden (173 von 221 Stellungnahmen) begrüssen den Vorschlag des Bundesrats, den Bereich Prävention und Gesundheitsförderung durch neue bundesgesetzliche Grundlagen auf eine solide rechtliche Basis zu stellen. Darunter ist eine Mehrheit der Kantone (19 von 26) und fünf Parteien (CSP, EVP, FDP, GPS, SP). Begrüsst werden insbesondere das Schliessen der gesetzlichen Lücken bei der Verhütung von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten; die Verbesserung der Steuerung und Koordination durch die vorgeschlagenen Steuerungsinstrumente und die Stärkung der Gesundheitsberichterstattung, die vorgesehenen Fördermassnahmen des Bundes wie auch die systematischere Gestaltung und die Harmonisierung der Datenerhebung.

21 Stellungnehmende, darunter 5 Kantone (AG, AR, GR, TI, ZG), die CVP und 7 Wirtschaftsverbände (u.a. economiesuisse) formulieren in ihren Stellungnahmen grössere Vorbehalte gegenüber dem vorgelegten Vorentwurf und fordern meist eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage. Grundsätzlich sind sie aber alle damit einverstanden, dass der Bund im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung neue gesetzliche Grundlagen erlässt. Die Mängel werden primär bei der Finanzierung, bei der verpflichtenden Aufgabenübertragung an die Kantone, bei der unzureichenden Verankerung des Mitspracherechts des Parlaments und beim ungenügenden Einbezug der Wirtschaftskreise gesehen.

Zudem sei die Vorlage zuwenig zielgerichtet und ermögliche einen zu grossen Interpretationsspielraum; insbesondere seien der Regelungsgegenstand und die Aufgabenteilung zwischen den Vollzugsorganen zu präzisieren.

28 Stellungnehmende, darunter 2 Kantone (AI, GL), 2 Parteien (SVP, EDU) und 23 Wirtschaftsverbände (u.a. der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband), lehnen die Vorlage ab. Während die Kantone AI und GL aufgrund des bestehenden Optimierungspotenzials auf kantonaler Ebene eine bundgesetzliche Regelung für nicht notwendig erachten, lehnen die SVP und die 23 Wirtschaftsverbände den Erlass eines Präventionsgesetzes als unnötig und unverhältnismässig ab.

Von den Befürwortern des Gesetzes werden die nachfolgenden Inhalte des Vorentwurfs kritisiert:

– Gesundheitsförderung: Zwei Kantone und 17 weitere Vernehmlassungsteilnehmende kritisieren,

dass die Bedeutung der Gesundheitsförderung zu wenig betont und hervorgehoben werde. In 34 Stellungnahmen wird bedauert, dass der Verhältnisprävention zu wenig Rechnung getragen wird.

– Berücksichtigung der Früherkennung von Krankheiten: Für 5 Kantone, die CSP sowie 12 Organisa-

tionen darf die Früherkennung von Krankheiten nur dann in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, wenn dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 6 Kantone und 6 weitere Stellungnehmende kommen zum Schluss, dass eine Vermischung von Aufgaben der Kran-