Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Gesundheitsförderung in der Zentralverwaltung (BAG) vorgeschlagen, während 3 Kantone und 5 Wirtschaftsverbände sowie eine weitere Organisation die bereits bestehende Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz als zukünftige Trägerin dieser Aufgaben sehen.
Von den Befürwortern des Instituts werden die nachfolgenden Inhalte des Vorentwurfs kritisiert:
– Aufgaben des Instituts: Um eine Rollenvermischung zu vermeiden fordern 20 Kantone, die Partei-
en CSP und GPS sowie 36 weitere Organisationen, dass das Institut neben seiner Funktion als Kompetenzzentrum nicht gleichzeitig auch für die Verteilung der Einnahmen aus den Präventionsabgaben (Tabakpräventionsabgabe und Zuschlag auf der KVG-Prämie) zuständig sein darf. Sie schlagen vor, dafür eine unabhängige Instanz einzusetzen.
– Zusammensetzung des Institutsrates: Nach Ansicht von 8 Kantonen und 3 weiteren Organisatio-
nen ist die Vertretung der Kantone im Institutsrat besser zu definieren und wenn möglich bzw.
zwingend gesetzlich festzuhalten. 6 Kantone sowie 42 weitere Vernehmlassungsteilnehmende fordern zudem, dass die Vertretung der Akteure im Institutsrat im Gesetz explizit festzuhalten ist.