Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
kenversicherung mit jenen der öffentlichen Gesundheitsdienste abzulehnen ist; die medizinische Früherkennung sei ausschliesslich über das Krankenversicherungsgesetz zu regeln.
– Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: Vier Kantone lehnen die in Artikel 11 des Vorent-
wurfes des Präventionsgesetz formulierte Aufgabenübertragung an die Kantone ab. Auch für die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und den Kanton Glarus verschiebt die gegebene Vorlage das Gewicht zu sehr in Richtung Bund, deshalb sei der Ausgestaltung einer qualifizierten Mitwirkung der Kantone und der Sicherung autonomer kantonaler Freiräume besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zudem sind für 11 Kantone und 5 Organisationen die Diagnoseregister nicht durch die Kantone, sondern durch den Bund zu führen und aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.
– Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung der Steuerungsinstrumente: Acht Kantone wünschen
ein massgebliches und qualifiziertes Mitbestimmungsrecht der Kantone bei der Erarbeitung der Steuerungsinstrumente. Es sei nicht richtig, wenn primär der Bund die Steuerungs- und Koordinationsaufgabe übernehme, dies soll gemeinsam mit den Kantonen geschehen. Dieses sei gesetzlich zu garantieren, da sonst die Gefahr bestehe, dass die Kantone zu blossen Vollzugsorganen des Bundes werden. 47 Organisationen fordern, dass Kantone sowie private Präventions- und Gesundheitsorganisationen als gleichberechtigte Partner an der Erarbeitung der nationalen Ziele wie auch der bundesrätlichen Strategie mitwirken können.
– Finanzierung: Neun Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren sind der An-
sicht, dass aus dem Präventionsgesetz keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kantone erwachsen dürfen, diese seien vom Bund zu tragen. Zudem fordern 20 Kantone, dass ein gesetzlicher oder vom Bundesrat festzulegender Anteil der Einnahmen aus den Präventionsabgaben (Tabakpräventionsabgabe und Zuschlag auf der KVG-Prämie) direkt an die Kantone fliessen solle. Über 60 Vernehmlassungsteilnehmende fordern zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Prävention eine generelle Erhöhung der finanziellen Mittel. Zudem sei die Erschliessung weiterer Finanzquellen, zum Beispiel die Erhebung von Abgaben auf weiteren gesundheitsschädigenden Substanzen, zu prüfen. 23 Stellungnehmende fordern, dass die Höhe des Zuschlags auf der KVG-Prämie als prozentualer Anteil der Gesamtprämie festzulegen ist, wie bei der Unfall- und Motorfahrzeughaftpflichtversicherung für die Unfallprävention (zurzeit 0,75 %). Während die EVP und die SP eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung fordern, lehnen die CVP und die FDP Mehrausgaben für den Bund klar ab. Die FDP und einige Wirtschaftsverbände lehnen auch eine Erhöhung des Zuschlags auf der KVG-Prämie klar ab.
– Weitere Anliegen: In 14 Stellungnahmen wird gefordert, dass die Leistungserbringer des Gesund-
heitssystems in einem eigenständigen Artikel zu erwähnen sind. Die Standesorganisationen der Ärzteschaft bedauern ihrerseits die ungenügende Erwähnung der Leistungen der Hausärzte im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung. Zudem wünschen die Berufsverbände aus dem Bereich Pflege eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung der Finanzierung der Leistungen von Pflegefachpersonen (zum Beispiel Mütterberaterinnen, Gesundheitsschwestern, Betriebskrankenschwestern). 5 weitere Organisationen fordern zudem, das KVG im Bereich der Kostenübernahme für individuelle Leistungen der medizinischen Prävention anzupassen.
Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung
Gut zwei Drittel der Stellungnehmenden (133 von 197 Stellungnahmen) begrüssen den Vorschlag des Bundesrats, ein nationales Kompetenzzentrum für Prävention und Gesundheitsförderung in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (Schweizerisches Institut für Prävention und Gesundheitsförderung) zu schaffen. Darunter sind eine Mehrheit der Kantone (19 von 26) und 3 Parteien (CSP, GPS, SP).
52 Stellungnehmende, darunter 7 Kantone (AI, AR, GL, GR, LU, TI, ZG), 2 Parteien (EDU, SVP), 30 Wirtschaftsverbände sowie santésuisse und der Schweizerische Versicherungsverband, lehnen die Schaffung einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt ab. 12 weitere Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die FDP, äussern Vorbehalte gegenüber dem vorgeschlagenen Modell. Als alternative Regelung wird vom Kanton Tessin eine Beibehaltung aller Bundesaufgaben im Bereich Prävention und