Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten

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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Artikel 15 Steuern

Der Kanton Zug sowie GF CH und SGB fordern, dass die Einnahmen aus den Präventionsabgaben per Gesetz von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien seien.

3.2.4 4. Abschnitt: Wahrung der Bundesinteressen

Artikel 16 Strategische Ziele70

Die Kantone BS und SO sowie die EKAL wünschen, dass der Steuerungsmechanismus und insbesondere die Rolle der Kantone klarer definiert und dargestellt werden.

Die Kantone SH und ZH fordern eine Stärkung des Institutsrats, in dem ihm ein Antragsrecht für die strategischen Ziele und nicht bloss ein Anhörungsrecht eingeräumt wird.

Die VKS fordert, dass die strategischen Ziele vom Institutsrat und nicht vom Bundesrat festgelegt werden.

Artikel 17 Aufsicht

Keine Stellungnahmen.

3.2.5 5. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18 Übergangsbestimmungen

Die Forderungen nach einer Weiterführung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sind bei den allgemeinen Rückmeldungen zum VE BG SIPGF unter Ziffer 2.2.2 integriert.

Die SGE schlägt vor, eine Arbeitsgruppe mit allen betroffenen Kreisen einzusetzen, welche die Übergangsphase vom jetzigen System zum neuen Institut begleitet.

Artikel 19 Referendum und Inkrafttreten

Keine Stellungnahmen.

3.2.6 Weitere Anträge

Die GF CH fordert einen zusätzlichen Artikel, in dem die Befugnis des Instituts, rechtsgestaltende Verfügungen im Sinne des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG)71 zu erlassen, geregelt wird.

70 Vgl. dazu die Rückmeldungen zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a VE BG SIPGF unter Ziffer 3.2.2 und zu Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b VE PrävG unter Ziffer 3.1.2.