Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten

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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Die Physio wünscht eine enge Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und den Fachhochschulen Gesundheit.

Absatz 1

Der Kanton Wallis sowie die Organisationen EEK und SAMW wünschen eine klare Regelung der Zusammenarbeit mit den Forschungsinstitutionen. Die EEK regt zudem an, dass das Institut von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet werden soll. Dieser habe die Aufgabe sicherzustellen, dass bei der Beurteilung der Projekte wissenschaftliche Kriterien mitberücksichtigt werden.

Weitere Anträge

Die VKS schlägt einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut vor: «Es kann beratende Kommissionen sowie Expertinnen und Experten einsetzen.»

3.2.2 2. Abschnitt: Organisation und Personal

Artikel 5 Organe

Keine Stellungnahmen.

Artikel 6 Zusammensetzung und Wahl des Institutsrates

Absatz 1

GELIKO, LUS, SDK und SKS begrüssen explizit die vorgeschlagene Formulierung.

Für EKTP dürfen im Institut keine operativ tätigen Akteure vertreten sein, die vom Institut finanzielle Mittel erwarten oder beziehen.

Der Kanton Jura und die SGPP wünschen, dass bei der Zusammensetzung des Institutsrats der grossen Verbreitung von psychischen Krankheiten Rechnung zu tragen ist. Der Kanton Jura schlägt zudem vor, dass mindestens ein Spezialist aus dem Bereich Gesundheit am Arbeitsplatz im Institutsrat Einsitz nimmt. fPmh und SAJV wünschen sich je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des Bildungsbereichs sowie der Kinder- und Jugendgesundheit, die EKIF eine Vertretung des Impfbereichs. Die SAGW beantragt, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften mit zwei Vertretern im Institutsrat Einsitz nehmen. Der Kanton St. Gallen erhofft sich eine angemessene Berücksichtigung der Fachleute aus den Kantonen.

ÄUS, Cardio, NGO-A und SHS wünschen sich, dass sichergestellt wird, dass das Fachwissen in den Bereichen der gültigen nationalen Ziele ausreichend abgedeckt ist.

Eine mehrere Kantone, drei Parteien und zahlreiche Organisationen67 fordert, dass die Vertretung der Akteure im Institutsrat im Gesetz explizit festzuhalten ist. Im Weiteren sei die Vertretung der Kantone im Institutsrat besser zu definieren und wenn möglich bzw. zwingend gesetzlich festzuhalten.68 Um dieses Ziel zu erreichen, darf aus Sicht von EVP und GPS sowie Nutrinet, Pharma und SAPS die Zahl

67 Diese Forderung wird von den Kantonen AR, BE, FR, GE, JU und VS, den Parteien EVP, GPS und SP sowie den Organisationen AFG, AGS, AGTab, ÄUS, BK, Cardio, Curaviva, ELS, EVS, FOS, FRC, GF CH, HS LU, INSOS, ISMP BE, ISMPM VD, KHM, NEK, NGO-A, NICER, Pharma, PHS, Physio, PMS, RLS, SBAP, SBP, SFGV, SGED, SHS, SHV, SGdV, SNGS, SRK, Städte, SVBG, SVDE, SVMB, TS und VKS unterstützt. 68 Diese Forderung wird von den Kantonen BL, BS, GE, NW, SO, UR, VS und ZG sowie den Organisationen FOS, Pharma und VKS unterstützt.