Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Artikel 9 Aufgaben der Geschäftsleitung
Die GF CH fordert die ersatzlose Streichung des Artikels und eine entsprechende Regelung im Organisationsreglement des Instituts.
Absatz 2
Chiro und VKS betrachten die Formulierung als zu eng und sehen einen Widerspruch zu Artikel 6. PSS schlägt folgende Formulierung vor: «Sie pflegt die Beziehungen [...] den Kantonen und zu anderen öffentlichen und privaten Institutionen mit ähnlichen Aufgaben.»
Artikel 10 Wahl und Aufgaben der Revisionsstelle
Die Kantone BS und SO fordern die explizite Nennung der Revisionsstelle im Gesetz.
Artikel 11 Personalrecht und Pensionskasse
Keine Stellungnahmen.
3.2.3 3. Abschnitt: Finanzierung und Finanzhaushalt
Artikel 12 Finanzierung
Die GF CH ist der Ansicht, dass diese Bestimmung nicht konsistent mit den Artikeln 10, 13, 14, 15 und 28 VE PrävG ist.
Absatz 1
Die TS hält es für sinnvoll, dass das Budget für die Administration des SIPGF plafoniert wird.
Die SANTE hält die Bestimmung für zu offen formuliert und befürchtet, dass das SIPGF gegenüber der heutigen Regelung zu Mehrkosten führt.
Weitere Anträge
Die VKS schlägt einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut vor: «Die finanziellen und personellen Ressourcen für Aufgaben, die von den zuständigen Bundesstellen auf das Institut übertragen werden, werden von den Ersteren auf das Institut transferiert.»
Artikel 13 Tresorerie
Keine Stellungnahmen.
Artikel 14 Rechnungslegung
Keine Stellungnahmen.