Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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übertragen, insbesondere die Erarbeitung von Zielvorschlägen als Grundlage für eine Befreiung von der CO2-Abgabe.

Bis heute konnten 1’800 Zielvereinbarungen abgeschlossen werden, die vor allem den Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungssektor betreffen. Das Zwischenziel der EnAW für das Jahr 2007, die CO2-Intensität auf 87% zu senken, wurde mit 78% deutlich übertroffen. Die vereinbarten Begrenzungsziele der abgabebefreiten Unternehmen reduzieren die CO2-Emissionen dieser Unternehmen bis 2010 voraussichtlich um ca. 0,6 Mio. Tonnen pro Jahr. Diese Verminderung geht insbesondere auf strukturelle Änderungen und den vermehrten Einsatz von Abfallbrennstoffen in der Zementindustrie zurück.72 Die übrigen Sektoren konnten unter Berücksichtigung des Wirtschaftswachstums bis 2010 ihre Emissionen gegenüber 1990 insgesamt stabilisieren.73

Die Emissionsreduktionen von Unternehmen aufgrund von freiwilligen Zielvereinbarungen haben dazu beigetragen, dass die CO2-Abgabe auf Brennstoffen nicht weiter erhöht werden musste.

Vereinbarung mit auto-schweiz

Mit den Automobilimporteuren (auto-schweiz) wurde im Februar 2002 vereinbart, dass der durchschnittliche Treibstoffverbrauch von Neuwagen bis ins Jahr 2008 auf 6,4 Liter pro 100 Kilometer reduziert wird, was einer jährlichen Absenkung um 3% entspricht. Trotz der ergänzenden Einführung der Energieetikette und der Zunahme von Dieselfahrzeugen kann dieses Ziel ohne weitere Anreize nicht erreicht werden. Ende 2007 lag der Durchschnittsverbrauch immer noch bei 7,43 Litern pro 100 Kilometer (statt 6,65).

Klimarappen

Beim Klimarappen handelt es sich um eine freiwillige Massnahme gemäss CO2-Gesetz. Der Klimarappen wird seit Oktober 2005 in Form eines privatwirtschaftlichen Preiszuschlags von 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl erhoben. Die Einnahmen von jährlich rund 100 Mio. Franken werden einer privatrechtlich organisierten Stiftung zugeführt. Der Klimarappen wurde von der Wettbewerbskommission als erhebliche Wettbewerbsabrede eingestuft, die der Bundesrat zwar zulassen darf, jedoch nur für eine beschränkte Zeit. Gemäss geltender Vereinbarung zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen sind in der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 jährliche Reduktionen von mindestens 0,2 Mio. Tonnen CO2 im Inland und von maximal 1,6 Mio. Tonnen CO2 im Ausland (Zertifikate) zu erbringen. Diese Zielvorgaben will der Klimarappen sogar übertreffen. Daher hat der Bundesrat im Februar 2008 beschlossen, bis 2012 auf die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen zu verzichten und stattdessen Möglichkeiten zu prüfen, die Reserven des Klimarappens zu nutzen, um die erwartete Ziellücke von 0,5 Mio. Tonnen CO2 für die Jahre 2008 bis 2012 zu schliessen. Übererfüllungen von Unternehmen mit einer Zielvereinbarung unter dem Dach der EnAW liefern aktuell den grössten inländischen Zielbeitrag.74

CO2-Abgabe auf Brennstoffen

Seit dem 1. Januar 2008 wird in der Schweiz auf fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben.75 Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe: Die Verteuerung der Brennstoffe

72 Die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Abfall fallen nicht unter das CO2-Gesetz.

73 Liste der abgabebefreiten Unternehmen im EnAW-Monitoring, Stand 13.05.08.

74 http://www.klimarappen.ch/

75 Weil die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen 2006 mit freiwilligen Massnahmen um weniger als 6% gegenüber 1990 gesenkt wurden. Für ausführlichere Informationen zur CO2-Abgabe wird auf folgende Internetseite verwiesen: http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe/index.html?lang=de