Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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ausländischer Zertifikate auf maximal 2 Mio. Tonne CO2 pro Jahr, was der Hälfte der absoluten Reduktion nach Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz entspricht.

Analog zu den flexiblen Mechanismen können auch Klimaschutzprojekte in der Schweiz realisiert werden. BAFU und BFE haben für die Abwicklung solcher Projekte Anfang Oktober 2008 einen Leitfaden veröffentlicht.79 Die ausgestellten Bescheinigungen für die erzielten Reduktionen sind jedoch ausschliesslich im Inland handelbar, weil gemäss Kyoto-Protokoll und im EU-Emissionshandelssystem heute keine Emissionsgutschriften aus im Inland realisierten Projekten generiert bzw. gehandelt werden können. Abnehmer solcher Reduktionspapiere können die Stiftung Klimarappen und Gaskombikraftwerke sein, die inländische CO2-Emissionsverminderungen nachweisen müssen (siehe Ziffer 3.1.1.4).

Senken

Das Waldgesetz schreibt vor, dass Waldrodungen durch neu aufgeforstete Flächen kompensiert werden müssen. Dadurch bleibt die CO2-Bilanz langfristig konstant. Kurzfristig entsteht jedoch netto eine schwache Emission, die in der ersten Verpflichtungsperiode auf weniger als 0,1 Mio. Tonnen CO2 geschätzt wird. Bei einer Rodung wird in der Regel ein ausgewachsener Bestand entfernt. Die als Ersatz aufgeforsteten jungen Bäume benötigen hingegen hundert Jahre oder länger, bis wieder gleich viel CO2 gespeichert ist wie vor der Rodung.

In Erfüllung einer Motion80 hat der Bundesrat im November 2006 beim UNO-Klimasekretariat angemeldet, dass die Schweiz die CO2-Bilanz aus der Waldbewirtschaftung bei der Kyoto-Zielerreichung berücksichtigen wird. Die Senkenleistung des Waldes betrug im Durchschnitt der zehn vorausgegangenen Jahre (1996 - 2006) 1,5 Mio. Tonnen CO2.81 Infolge der hohen Ölpreise ist die Holznutzung jedoch gestiegen und es ist zu erwarten, dass sie bis 2013 weiter steigt. Als Folge davon ist ein Rückgang der Senkenleistung im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 auf 0,3 bis 0,7 Mio. Tonne CO2 zu erwarten. Dieser Rückgang wird sich nach 2013 fortsetzen. Bei grösseren Schadenereignissen im Wald, wie Stürme oder Borkenkäfer, könnte sich die Senkenleistung zusätzlich deutlich verringern.

Mit der Revision des Waldgesetzes war vorgesehen, Waldeigentümern für erbrachte Senkenleistungen Emissionsgutschriften auszustellen. Im Gegenzug müssten sie die Verantwortung für die CO2-Bilanz ihres Waldes übernehmen. Nachdem die eidgenössischen Räte nicht auf die Revision eingetreten sind, wird ein allfälliger Senkenzuwachs der Allgemeinheit zufallen. Der Bund rechnet sie im Falle einer positiven Nettobilanz an die Erfüllung des Kyoto-Protokolls an, trägt aber gleichzeitig auch die Risiken für den Fall, dass aus den Wäldern CO2 freigesetzt wird.

Auf die Anrechnung von Senkenleistungen aus landwirtschaftlichen Aktivitäten wird verzichtet. Dies deshalb, weil das Potential sehr gering ist, sich landwirtschaftliche Flächen bei Änderungen der Rahmenbedingungen (Temperatur, Bearbeitungsmethode usw.) schnell in eine CO2-Quelle verwandeln können und der Monitoringaufwand sehr gross ist.

79 Klimaschutzprojekte in der Schweiz. Vollzugsweisung zur Durchführung von Kompensationsmassnahmen.

80 Motion Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR vom 24. Februar 2003 (03.3012): Berücksichtigung der Senken im Kyoto-Protokoll.

81 Schätzung der Senkenleistung des Schweizer Waldes für die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto- Protokolls 2008-2012: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/13385.pdf