Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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schafft für Wirtschaft und Bevölkerung einen Anreiz zum sparsamen Verbrauch fossiler Brennstoffe und zum vermehrten Einsatz von CO2-neutralen oder CO2-ärmeren Energieträgern. Zudem werden Investitionen in effizientere Technologien attraktiver. Der Abgabeertrag76 wird der Bevölkerung über die Krankenkassen und der Wirtschaft über die AHV-Ausgleichskassen zurückverteilt. Schätzungen zufolge können so zwischen 2008 und 2012 durchschnittlich 0,4 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.
Der Abgabesatz beträgt für die Jahre 2008 und 2009 12 Franken pro Tonne CO2. Er steigt ab 2010 auf 36 Franken pro Tonne CO2, sofern die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Jahre 2008 um weniger als 13,5% oder in einem der folgenden Jahre um weniger als 14,25% unter dem Wert von 1990 liegen. Mit dieser Regelung wird der Abgabesatz an die CO2-Wirkung anderer Massnahmen und der Ölpreisentwicklung gekoppelt.
Emissionshandel nach dem Cap-and-Trade Prinzip
Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer CO2-Emissionen verpflichten. Diese absolute Emissionsobergrenze bildet die Grundlage für den schweizerischen Emissionshandel. Im Umfang ihrer Verpflichtung erhalten Grossemittenten Emissionsrechte zugesprochen, die frei gehandelt werden können. Kleine Unternehmen, die kein absolutes Begrenzungsziel, sondern einen spezifischen Zielwert (Benchmark-Modell) oder einen Massnahmenplan (KMU-Modell) festgelegt haben, erhalten keine Emissionsrechte zugeteilt.77 Sie können sich aber trotzdem am Emissionshandel beteiligen und zur Erfüllung ihrer Verpflichtung Emissionsgutschriften zukaufen. Generell kann sich jede private, natürliche oder juristische Person am Emissionshandel beteiligen.
Emittiert ein Unternehmen mehr als vereinbart, muss es Gutschriften auf dem nationalen oder internationalen Markt dazukaufen. In begrenztem Ausmass können auch ausländische Zertifikate, die im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls erworben wurden (JI, CDM), angerechnet werden.78 Bei einer Unterdeckung mit Emissionsgutschriften muss die CO2-Abgabe, von der das Unternehmen befreit wurde, inklusive Zinsen nachbezahlt werden. Das Emissionshandelssystem funktioniert somit nur in Kombination mit der CO2-Abgabe und ist daher erst seit 2008 operationell.
Das Schweizer Emissionshandelssystem ist weitgehend kompatibel mit dem Emissionshandelssystem der EU. Um eine Verknüpfung erreichen zu können, sind jedoch noch Systemanpassungen notwendig. Erste technische Gespräche über eine mögliche Verknüpfung wurden mit Vertretern der EU-Kommission geführt. Mit seinem Entscheid vom 20. Februar 2008 hat der Bundesrat bekräftigt, dass er die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems mit jenem der EU prioritär behandeln möchte.
Klimaschutzprojekte im In- und Ausland
Für die Abwicklung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls wurde beim BAFU das Sekretariat SwissFlex als zentrale Anlaufstelle geschaffen und ein nationales Register errichtet, in dem die Emissionsgutschriften von Unternehmen und Bund verwaltet werden. Inhaber von Emissionsgutschriften sind nicht nur die Stiftung Klimarappen und Unternehmen im Emissionshandelssystem, sondern auch zahlreiche Projektentwickler, Broker und Händler. Die CO2-Anrechnungsverordnung vom 22. Juni 2005 limitiert die Anrechnung
76 Als Abgabeertrag gelten die gesamten Einnahmen aus der CO2-Abgabe einschliesslich Zinsen nach Abzug aller Vollzugskosten.
77 http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe/05246/05303/index.html?lang=de
78 Unternehmen, die sich nach Art. 9 des CO2-Gesetzes gegenüber dem Bund zur Emissionsbegrenzung verpflichten, dürfen höchstens 8% ihres Begrenzungsziels (CO2-Frachtziel) mit im Ausland erzielten Emissionsverminderungen erfüllen (in Ausnahmefällen 30%).