Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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ge. Bei einem Zusammenschluss des schweizerischen Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU entstünde ein Binnenmarkt für Emissionsrechte. In der Folge gälten europäische Emissionsrechte als inländische Massnahmen. Aus Sicht des Kyoto-Protokolls wären es jedoch ausländische Emissionsgutschriften.

Umsetzung der Aktionspläne Energie

Der Bundesrat hat im Februar 2008 die beiden Aktionspläne des UVEK für Energieeffizienz87 und erneuerbare Energien88 verabschiedet. Den Massnahmen der Aktionspläne liegt das Ziel einer Reduktion des fossilen Energieverbrauchs um 20% zu Grunde. Mit den Aktionsplänen soll ein Beitrag zum Erreichen der klimapolitischen Ziele geleistet, der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch um 50% gesteigert und der Anstieg des Stromverbrauchs zwischen 2010 und 2020 auf maximal 5% begrenzt werden. Nach 2020 sehen die Aktionspläne eine Stabilisierung des Stromverbrauchs vor.

Die Aktionspläne setzen sich aus einem Paket einzelner Massnahmen zusammen, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Das Paket kombiniert Anreizmassnahmen (z.B. ein Bonus-Malus-System bei der Automobilbesteuerung), direkte Fördermassnahmen (z.B. die Beschleunigung des Technologietransfers), eine Verstärkung der freiwilligen Anstrengungen (neue Zielvereinbarung mit auto-schweiz) sowie Vorschriften und Minimalstandards (z.B. ein Verbot von Glühbirnen ab 2012). Die Aktionspläne enthalten sowohl Massnahmen für die der Bund zuständig ist als auch Massnahmen im Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund unterstützt beispielsweise die Bestrebungen der Kantone verbrauchsabhängige kantonale Motorfahrzeugsteuern einzuführen und arbeitet an der Weiterentwicklung der Energieetikette zu einer praxistauglichen, mit den Kantonen harmonisierten Umweltetikette. Diese soll den Kantonen als Basis für eine einheitliche Lösung dienen.

Der Aktionsplan zur Steigerung der Energieeffizienz beinhaltet 15 Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Geräte, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Technologietransfer. Der Aktionsplan zur Förderung erneuerbarer Energien enthält sieben Massnahmen in den Bereichen der Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien für Gebäude, eine Strategie zur Produktion von Energie aus Biomasse sowie Massnahmen zur Förderung der Wasserkraft, der Forschung, des Technologietransfers sowie der Aus- und Weiterbildung. Das UVEK wird bis Ende 2008 die dafür notwendigen Anpassungen des Energiegesetzes und der Energieverordnung vorbereiten.

Würden alle in den Aktionsplänen vorgesehenen Massnahmen umgesetzt, könnten die CO2-Emissionen bis ins Jahr 2020 um 3,2 Mio. Tonnen CO2 verringert werden. Besonders CO2-wirksam sind das Gebäudesanierungsprogramm, das gemäss Vorschlag der UREK-NR über eine Teilzweckbindung finanziert werden soll und die Massnahmen im Verkehr (Bonus-System beim Neuwagenkauf und Zielvereinbarung mit auto-schweiz). Die Wirkung verteilt sich etwa zu zwei Dritteln auf den Gebäudesektor und zu einem Drittel auf den Verkehrsbereich.

Eine Verbesserung der Anreizstrukturen für Investitionen, die eine Verringerung der energetischen CO2-Emissionen bewirken, wurde mit der Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)89 geschaffen.

87 Bundesamt für Energie BFE: „Aktionsplan Energieeffizienz“: http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/02577/index.html?lang=de&dossier_id=02578

88 Bundesamt für Energie BFE: „Aktionsplan erneuerbare Energien“: http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/02577/index.html?lang=de&dossier_id=02579

89 SR 221.213.11.