Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten

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2 Ausgangslage

Der Bundesrat hat das UVEK am 5. Dezember 2008 ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 17. März 2009 und stellte zwei verschiedene Varianten zur Diskussion:

- Variante 1 (Verbindliche Klimaziele) sieht ein Reduktionsziel bis 2020 von 20% gegenüber 1990

vor und legt den Akzent hauptsächlich auf Emissionsreduktionen im Inland. Vorgesehen sind die Weiterführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen sowie die Ausweitung der Abgabe auch auf Treibstoffe. Damit soll die Einhaltung des verbindlichen Inlandziels garantiert werden.

- Variante 2 (Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität) strebt ein Reduktionsziel bis 2020 von ma-

ximal 50% gegenüber 1990 an, wobei ein Grossteil der Emissionsreduktionen durch Kompensationen im Ausland erzielt wird. Vorgesehen ist die Einführung einer Sicherungsabgabe auf fossilen Energieträgern, die zurückerstattet wird, sobald die Kompensation der Emissionen durch Auslandzertifikate belegt wird.

Unabhängig von der Variante sind verschiedene weitere Massnahmen vorgesehen, die einen Beitrag zum Gesamtreduktionsziel leisten sollen und im Rahmen der Vernehmlassung ebenfalls zur Beurteilung vorgelegt wurden. Es handelt sich dabei insbesondere um die Weiterführung des Schweizerischen Emissionshandelssystems sowie dessen Anbindung an den Europäischen Emissionshandel. Daneben beinhaltet der Gesetzesvorschlag die Einführung von Vorschriften im Gebäude- und Fahrzeugbereich.

Neben dem Bereich Emissionsreduktion sind im Gesetzesvorschlag ausserdem die Themenblöcke Anpassung an den Klimawandel, Forschung und Innovation sowie Finanzierung enthalten.

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Vorlage wurde den Vernehmlassern für die Beurteilung ein Fragekatalog zur Verfügung gestellt. Ziel dieses Fragekatalogs war es, die wichtigsten Punkte der Vorlage hervorzuheben und den Vernehmlassern eine Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Vorlage zu geben.

7/50 274/2006-01959/27/18/I184-0363