Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten
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4 Generelle Beurteilung
4.1 Variantenwahl, Reduktionsziel und Auslandanteil
Die Präferenz für eine der beiden Varianten, das Reduktionsziel und der maximal anrechenbare Anteil ausländischer Zertifikate (Frage der Supplementarität) sind eng miteinander verknüpft. Generell ist festzustellen, dass die Variantenwahl eng mit den Präferenzen für einen Inland- (Variante 1) oder einen Auslandfokus (Variante 2) verknüpft ist.
4.1.1 Kantone, Konferenzen und kantonale Fachstellen1
Variantenwahl
16 Kantone (AR, BE, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VS) sprechen sich für Variante 1 und gegen Variante 2 aus. In Übereinstimmung mit der EKL postulieren BS, NW, OW und UR eine Umweltpolitik mit gleich starker Berücksichtigung von Klimaschutz und Luftreinhaltezielen. Dieselben 4 Kantone halten eine langfristige vollständige Klimaneutralität für grundsätzlich wünschenswert, betrachten aber die in Variante 2 vorgesehenen Massnahmen nicht als sinnvoll. GR erachtet eine Mischvariante mit höherem verbindlichem Reduktionsziel bei der Möglichkeit grösserer Auslandkompensationen (max. 50%) als prüfenswert.
Weitere 3 Kantone (AG, AI, BL) und die FDK sprechen sich nur vorbehältlich grundsätzlicher Einwände für Variante 1 aus.
SZ befürwortet Variante 2 und lehnt Variante 1 als zu interventionistisch ab. Variante 2 müsse jedoch vereinfacht werden und auf bestehenden Strukturen (Stiftung Klimarappen) aufbauen. ZG spricht sich unter Vorbehalt der generellen Rückweisung für Variante 2 aus.
4 Kantone (LU, TG, VD, ZH) wollen aufgrund ungenügender Informationen zu den beiden Varianten keine Stellung nehmen. Die BPUK findet keine der beiden Varianten überzeugend. GL lehnt beide Varianten ab und fordert eine Weiterführung des bisherigen CO2-Gesetzes mit Hauptaugenmerk auf freiwillige Massnahmen.
Reduktionsziel und Auslandanteil
Mit Ausnahme von TG, FDK und BPUK äussern sich sämtliche Kantone zu Reduktionsziel sowie Auslandanteil.
5 Kantone (BS, GE, JU, UR, VD) fordern ein im Vergleich zur Variante 1 höheres Ziel mit Akzent auf Massnahmen im Inland. BS und UR fordern ein verbindliches Inlandziel von 30%, VD eines von 20%. GE und JU fordern, unabhängig vom Verhalten der EU, ein verbindliches Gesamtziel von 30%.
7 Kantone (BE, FR, GR, NW, OW, SH, SO) finden das vorgeschlagene Ziel adäquat, 3 Kantone (NE, SG, TI) nur als Mindestziel, 6 Kantone (NE, NW, OW, SG, SH, UR) unterstützen das 30%-Ziel der Subvariante ausdrücklich. Für SG sind Kompensationen im Ausland als Übergangsmassnahme sinnvoll, um lange Investitionszyklen (z.B. bei Gebäuden) zu überbrücken. FR lehnt die Subvariante sowie auch das Ziel gemäss Variante 2 aufgrund des zu geringen Akzents auf Massnahmen im Inland und des zu hohen Mittelabflusses ins Ausland ab. NW und OW betrachten gleichzeitig auch das in Variante 2 formulierte Ziel als adäquat, verweisen aber auf das schwer kalkulierbare Risiko der vorgeschlagenen Senkung im Ausland. Kanton ZG vertritt die Meinung, dass bei breiter internationaler Abstim-
1 ZG und ZH beantworten die Fragen des Fragenkatalogs nur vorbehältlich ihrer grundsätzlichen Einwände. ZG weist die Vorlage zurück, da die internationalen Verhandlungen abzuwarten seien. ZH bemängelt eine fehlende Gesamtschau und spricht ebenfalls die offene internationale Ausgangslage an. Die Aussagen von ZG und ZH sind deshalb im ganzen Dokument unter diesem Vorbehalt zu verstehen. 9/50 274/2006-01959/27/18/I184-0363