Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

Küstenschifffahrt und die Vernetzung mit den Häfen und dem Hinterland dazu11. Der Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs kann darüber hinaus dazu beitragen, die Zunahme der Gütertransporte auf der Strasse einzudämmen. Er kann auch für eine besser ausgewogene Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Verkehrsträger sorgen, helfen Engpässe zu umgehen und die nachhaltige Entwicklung und die Sicherheit zu fördern.

Die Binnenschifffahrt in der Schweiz ist bedeutend im touristischen und Freizeitverkehr

Innerhalb unserer Landesgrenzen sind die schiffbaren Wasserwege nicht Gegenstand einer eigentlichen Verkehrspolitik. Das erklärt sich wiederum mit den vorhandenen geografischen Einschränkungen (Topografie mit grossen Gefällen) einerseits, andererseits aber auch mit den vorrangigen Zielsetzungen, die das natürliche Wassersystem in der Schweiz zu erfüllen hat. Die Gewässer (Seen und Flüsse) dienen in erster Linie der Energieerzeugung (Wasser- und Kernkraftwerke) und Erholungszwecken (Vergnügungsschifffahrt, Tourismus). Darüber hinaus sind aquatische Lebensräume sehr empfindliche Ökosysteme und geniessen deshalb einen hohen Schutz.

Neben der Energie- und Umweltpolitik greift die Eidgenossenschaft12 auch über die Unterstützung der Personenbeförderung auf den Schweizer Seen in die Schifffahrt ein, dieses Mal jedoch im Rahmen ihrer Verkehrspolitik. Diese Unterstützung erfolgt über punktuelle und subsidiäre Massnahmen: Es handelt sich dabei um die Subventionierung des Regionalverkehrs (Direktzahlungen an die Schifffahrtsgesellschaften). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den Sparanstrengungen der öffentlichen Hand die Unterstützung der Schifffahrtsunternehmen zunehmend unter Druck gerät.

Der Bund überwacht den Unterhalt und den Ausbau sowohl der Schiffswege wie der Flotte. In diesem Zusammenhang legt die Eidgenossenschaft als Regulator die Rahmenbedingungen für die Schifffahrt auf den Binnengewässern (Erteilung von Bewilligungen, Erlass der Sicherheits- und der Verkehrsvorschriften usw.) in der Schweiz und im Ausland fest.

In der Schweiz ist die Binnenschifffahrt vor allem im öffentlichen Personenverkehr, im Tourismus und im Freizeitbereich wichtig. Aus diesem Grund sind grosse Teile der Schifffahrt auf den Schweizer Seen integraler Bestandteil des öV-Systems und teilweise gar abgeltungsberechtigt.

Die Binnenschifffahrt kann für den Güterverkehr grundsätzlich eine wichtige Rolle spielen. Sie ist insbesondere als wirtschaftliche und umweltfreundliche Alternative zum überlasteten Strassenverkehrstransport beizuziehen beziehungsweise weiter zu entwickeln13. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten hat die Binnenschifffahrt in der Schweiz für den Güterverkehr jedoch nur im Rahmen der internationalen Rheinschifffahrt bis zu den Rheinhäfen unterhalb von Rheinfelden Bedeutung. Die anderen schweizerischen Binnengewässer werden nur beschränkt für den Güterverkehr genutzt (z.B. für Transporte von Baustoffen wie Kies).

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Programm zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs [KOM (2003) 155 endg.] sowie Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Kurzstreckenseeverkehr [KOM(2004) 453 endg.]. 12 Fragen, die die Schifffahrt betreffen, sind Sache des Bundes [Art. 87 BV: «Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.»]. 13 In den Sachzielen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ist die Schifffahrt mit ihren entsprechenden Komponenten denn auch im Rahmen der verkehrspolitischen Grundsätze und Zielsetzungen ein integraler Bestandteil. Speziell erwähnt wird die Rolle der Schifffahrt als Verkehrsverlagerungsinstrument im Bereich des kombinierten Verkehrs. [Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, SR 172.217.1].