Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
Die Eidgenossenschaft engagiert sich seit 1948 durch Darlehensgewährungen und seit 1959 mittels Bürgschaften in der Hochseeschifffahrtsförderung.
Dieses Bürgschaftssystem erwies sich als sehr erfolgreich. So konnten in den vergangenen Jahren im Durchschnitt 25 Schiffe verschiedenen Typs und Grösse mit einer Gesamttonnage von 800 000 bis 900 000 Tonnen Tragfähigkeit unter Schweizer Flagge gestellt werden, die in einem Krisenfall jederzeit für die Bedürfnisse der Landesversorgung zur Verfügung stehen würden. Aber auch in finanzieller Hinsicht stellt dieses System einen grossen Erfolg dar, erlitt doch der Bund nie einen einzigen Verlust.
Mitte 2002 bewilligten die eidgenössischen Räte einen Bürgschaftsrahmenkredit von 600 Millionen Franken für weitere zehn Jahre. Dieser Bürgschaftsrahmen wurde am 3. März 2008 vom Parlament um weitere 500 Millionen Franken auf nunmehr 1,1 Milliarde Franken erhöht. Gleichzeitig stimmten die eidgenössischen Räte einer Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre bis 2017 zu45.
2.2.5. Umwelt und nachhaltige Entwicklung
Der Schutz der Meeresumwelt wird global verstärkt
Im Bereich des Meeresumweltschutzes ist es nötig und sinnvoll, die Probleme in einem globalen Rahmen anzugehen. War die Internationale Seeschifffahrtsorganisation in ihren Anfängen eine Organisation zum Erhalt und zur Förderung der Schiffssicherheit, hat sich das Gewicht in den letzten Jahren vermehrt hin zum Schutz der Meeresumwelt verschoben. Dies begann mit der Schaffung eines Ausschusses zum Schutz der Meeresumwelt (MEPC, Marine Environment Protection Committee), welcher sich vertieft der Problematik der Meeresverschmutzung in allen ihren Aspekten annimmt. Die Schweiz nimmt an den Sitzungen dieses Ausschusses aktiv teil. Zahlreiche Konventionen zum Schutze der Meeresumwelt sind im Rahmen des MEPC geschaffen worden. Zurzeit ist ein internationales Übereinkommen in Erarbeitung, welches das Abwracken von ausgedienten Hochseeschiffen zum Inhalt hat.
Zu erwähnen ist auch die Beteiligung der Schweiz an der OSPAR-Kommission (auch OSPARCOM) zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks. Diese Kommission setzt sich aus Regierungsvertretern der 15 Vertragsstaaten und der EU-Kommission zusammen.
2.2.6. Technische Sicherheit und Gefahrenabwehr
Schiffskatastrophen führen zu Regelungen im Bereich der technischen Sicherheit
Im Bereich der Sicherheit bestehen verschiedene Konventionen. So regelt die SOLAS-Konvention (International Convention for the Safety of Life at Sea) hauptsächlich die Sicherheit der Besatzung und die Verhütung von Havarien, während die MARPOL-Konvention (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships) Regeln für die Verhütung und Bekämpfung von Verschmutzungen aufstellt. Das STCW-Abkommen (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers), schafft international vergleichbare Standards in der Ausbildung von Seeleuten. Ein bedeutender Schritt zur Verhinderung von Schiffszusammenstössen wurde mit der Kollisionsverhütungskonvention von 1972 getan (COLREG, Convention on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea).
Gemeinsam ist allen diesen Regelwerken, dass ihre Entstehung fast ausschliesslich im Zusammenhang mit einer konkreten Schiffskatastrophe steht. Die Sicherheitsdiskussionen dominieren
45 BBl 2007 5215, BBl 2008 2487