Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

ihnen, die Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

Schweizerische Hochseeflotte mit ausländischen Besatzungen behauptet sich im Markt

In der Schweiz, dem Binnenland mit der grössten Hochseeflotte unter eigener Flagge, gelingt es indes privaten Reedern, sich mit sehr modernen Schiffen40 im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu behaupten. Wegen der ungenügenden Rekrutierungsbasis aufgrund der wenig attraktiven Arbeitsbedingungen zur See arbeiten fast nur ausländische Seeleute auf Schweizer Schiffen. Diese unterstehen weitgehend dem schweizerischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, das ihnen eine vergleichsweise hohe soziale Sicherheit gibt.

Rekrutierung von gut qualifiziertem Personal wird immer schwieriger und schafft Risiken

Der Mangel an qualifiziertem Schiffspersonal, insbesondere bei Offizieren, macht sich inzwischen weltweit bemerkbar, weshalb es für Reedereien immer schwieriger wird, geeignetes Personal zu rekrutieren. Eine Tendenz zu steigenden Löhnen sowie eine Zunahme von Unfällen, verursacht durch so genannte human failures, sind eine direkte Folge dieser Entwicklung. Immer kürzere Umschlagszeiten in modernen Häfen, längere Fahrtzeiten und, damit verbunden, eine allgemeine Zunahme der Arbeitsintensität tragen zu dieser Entwicklung bei.

Schweizer Hochseeflotte wird mit Blick auf wirtschaftliche Landesversorgung mittels Bürgschaften unterstützt

Die Schweiz führt seit dem 2. Weltkrieg eine eigene Flagge zur See. Mit Beschluss vom 9. April 1941 schuf der Bundesrat – gestützt auf Notrecht – zur Sicherung überseeischer Importe die rechtlichen Voraussetzungen für eine eigene Handelsflotte. Teils erwarb er selber Schiffe zu Eigentum, teils stellten Privatunternehmer Schiffe unter Schweizer Flagge in den Dienst der wirtschaftlichen Landesversorgung. Nach dem Krieg zog sich der Bund aus diesem Geschäft zurück und stellte die schweizerische Seeschifffahrtsgesetzgebung auf ordentliches Recht41.

Angesichts der damaligen sicherheitspolitischen Lage förderte der Bund ab 1948 die nunmehr vollständig privatisierte Schweizer Hochseeflotte durch Gewährung günstiger Schiffsdarlehen. Ziel dieser Förderung war die Bereitstellung einer angemessenen Tonnage zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern in einer Krisensituation. 1959 ging der Bund dazu über, an Stelle eigener Darlehen nur noch Bürgschaften zu gewähren. Dafür bewilligten die eidgenössischen Räte jeweils in regelmässigen Abständen Bürgschaftsrahmenkredite für eine bestimmte Laufzeit.

2.2.2. Rahmenbedingungen – Rechtsgrundlagen

Die Regulierungsdichte nimmt laufend zu

Als Konsequenz aus dem gestiegenen Schiffsverkehr und der Tatsache, dass der grösste Teil des Meeres Allgemeingut ist, sind internationale Abkommen unumgänglich. Die IMO aktualisiert und ergänzt ihre bestehenden internationalen Abkommen laufend, was aber generell zu einer nicht in jedem Fall unproblematischen Zunahme der Regulierungsdichte führt.

Gerade im Bereich der Gefahrenabwehr sind seit dem 11. September 2001 zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft getreten, bei deren Durchsetzung die so genannten Klassifikationsgesellschaften42 sowie die verstärkten Hafenstaatenkontrollen eine zentrale Rolle

40 zur Zeit (2007) 33 Einheiten mit insgesamt 938 444 DWT Tragfähigkeit 41 Seeschifffahrtsgesetz vom 23. September 1953, SR 747.30 42 Private Schiffssicherheits-Aufsichtsgesellschaften (Classification Societies)