Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
Im Rahmen der Ausbildung Sensibilisierung und Erhöhung des Kenntnisstands des Personals in
Fragen der Sicherheit und im (fremd-)sprachlichen Bereich.
Dabei ist zu beachten, dass alle diese Massnahmen auf internationaler Ebene abzustimmen sind.
3.1.6. Gefahrenabwehr
Angemessene Gefahrenabwehr ist notwendig, ein umfassender Schutz aber nicht realisierbar
Fragen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr gewinnen im Personen- wie im Güterverkehr an Bedeutung. Die Fragen werden kontrovers behandelt. Die Gefahrenabwehr wird zwar als notwendig erachtet, kann aber zu erheblichen Beeinträchtigungen des freien Verkehrs führen. Es gilt, praktikable, weltweit abgestimmte Lösungen zu finden, die nicht neue Handelshemmnisse schaffen.
Der Schutz vor widerrechtlichen Handlungen, wie z.B. vor Terroranschlägen, ist auch für die Entwicklung des Tourismus und damit der Fahrgastschifffahrt von eminenter Bedeutung. Vorfälle führen schlagartig zum Rückgang bei der Anzahl Reisenden und zu grossen volkswirtschaftlichen Einbussen mit verheerenden Folgen speziell für die Eigner von Fahrgastschiffen.
Durch den globalen Warenaustausch mit der starken Vernetzung der Märkte und im Verkehrsbereich steigt die Verletzlichkeit der Systeme. Sämtliche Verkehrsträger unterliegen einer latenten Bedrohung.
Zur Gewährleistung eines akzeptablen Risikoniveaus ist ein grosser Aufwand im technischen wie auch im personellen und administrativen Bereich notwendig. Die Kosten für die Gefahrenabwehr steigen im Vergleich zu den Beförderungskosten überproportional an. Eine flächendeckende Kontrolle ist dennoch nicht realisierbar.
Es obliegt allen an den Beförderungen Beteiligten, Massnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Die Gefahrenerkennung und der Schutz von Objekten von nationaler Bedeutung wie Schifffahrtsanlagen oder Häfen oder der übrigen Infrastruktur wird weiterhin eine hoheitliche Aufgabe bleiben.
Ein umfassender Objekt- und Infrastrukturschutz, vermehrte Kontrollen und strenge Strafen bei Missachtung der Bestimmungen können abschreckend in Bezug auf widerrechtliche Handlungen wirken. Es wird aber kaum möglich sein, die einzelnen komplexen Verkehrssysteme vollständig zu schützen. Umso mehr ist es wichtig, dass genügend freie Kapazitäten für Transportleistungen zur Verfügung stehen, um nötigenfalls Alternativen zu haben und Ausnahmesituationen bewältigen zu können.
Die Massnahmen sind weltweit abzustimmen. Bei der Entwicklung dieser Massnahmen muss darauf geachtet werden, dass sie effizient sind, keinen übermässigen administrativen Aufwand verursachen und die Verkehre nicht lähmen.
3.1.7. Internationale Zusammenarbeit
Die Schweizer Interessen sind in den internationalen Gremien einzubringen
Die Schweiz bringt sich im Rahmen der internationalen Transportwirtschaft gemäss ihren Bedürfnissen in der Binnen- und der Hochseeschifffahrt ein. Im Gegensatz zum Land- und Luftverkehr existiert zwar im Bereich der Binnenschifffahrt kein entsprechendes Abkommen mit der Europäischen Union. Hingegen ist die Mitgliedschaft in der ZKR – sowie in der UNECE – ein Garant dafür, dass die Schweiz auch in Zukunft in diesen Gremien ihre Interessen einbringen kann und die Zugangsrechte in der Rheinschifffahrt gewahrt bleiben.
Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Union auch in diesem Bereich vermehrt Einfluss zu gewinnen und die Bedeutung der übrigen Organisationen zurückzubinden sucht.