Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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halt entlastet. Bei einem jährlichen Defizit von 1,1 Mrd. müssten die Ausgaben somit um 1,7 Mrd. gesenkt werden, um die Jahresrechnung ins Gleichgewicht zu bringen. Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die Versicherung; beispielsweise müssten alle Renten um 40% gekürzt werden, um die IV ausgabenseitig zu sanieren. Eine nachhaltige Sanierung der IV wäre unter solchen Prämissen sozial nicht vertretbar und politisch nicht machbar.
Das durch das System der ausgabenprozentualen Bundesbeiträge bedingte enge finanzielle Beziehungsgeflecht zwischen dem IV-Haushalt und dem Bundeshaushalt muss aus heutiger Sicht insgesamt als suboptimal bezeichnet werden. Die finanziellen Verflechtungen führen zusätzlich dazu, dass die Finanzierungsschwierigkeiten der IV unmittelbar auf den Bundeshaushalt durchschlagen. Die Politik kann sich nicht mehr auf jenen Haushalt konzentrieren, bei dem die zu lösenden Probleme ihren Ursprung haben, sondern sie muss zum Teil zwischen divergierenden Interessen entscheiden. Dies erschwert die Lösungsfindung auf Bundesebene in zentralen Politikbereichen. Der heutige Zustand ist somit durch ein schwerfälliges und wenig transparentes System der Finanzierungsverantwortlichkeiten gekennzeichnet und erschwert zusätzlich in erheblichem Masse eine langfristige Sanierung und Stabilisierung der Invalidenversicherung. Durch eine Haushaltsentflechtung soll dieser Zustand verbessert werden.
Entflechtung des Bundesanteils von Ausgabenhöhe der IV
Eine Entflechtung setzt die richtigen Anreizwirkungen und schafft klare Finanzierungsverantwortlichkeiten. Die politischen Entscheide über die IV sollen in Zukunft alleine aus dem Blickwinkel der Versicherung getroffen werden können. Indem die Beiträge des Bundes nicht mehr abhängig von den Ausgaben der IV sind, wird sich die Entscheidfindung sowohl in der Sozialpolitik wie auch in der Finanzpolitik in spürbarem Ausmass vereinfachen. Die Neuregelung der Finanzierungsverantwortlichkeiten wird es nämlich erlauben, sich bei der Problemlösung auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren, in denen die Schwierigkeiten entstehen. Die bereits erzielte Eindämmung des Ausgabenwachstums schafft die Voraussetzung, dass dem IV-Haushalt die volle Verantwortung für die Ausgabenseite abgegeben werden kann. Damit erfolgt ein echter Risikotransfer in dem Sinne, als der Aufwand des Bundes strikte von seinen eigenen Einnahmen abhängig ist und nicht mehr von den von ihm kaum steuerbaren Ausgaben der IV. Umgekehrt übernimmt die IV die Verantwortung für das zukünftigen Ausgabenwachstums und die finanziellen Ergebnisse der IV.
Das vorgeschlagene Konzept der Entflechtung eliminiert den ausgabenprozentualen Bundesbeitrag an die IV. Es gibt keine direkte Beteiligung des Bundes an den endogenen und damit beeinflussbaren Versicherungsausgaben mehr. Der zukünftige Mechanismus zur Bestimmung des Bundesbeitrages berücksichtigt nur noch exogene vorgegebene Ausgabenentwicklungen, auf die die IV keinen Einfluss hat. Dies sind im Wesentlichen die Anpassungen der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) sowie in geringerem Ausmass die Demographie (mit zunehmendem Alter steigt des Invaliditätsrisiko) und die steigende durchschnittlichen Lebenserwartung der IV-Rentnerinnen bzw. -rentner. Berechnungen zeigen, dass die exogene Ausgabenentwicklung der IV gut mit dem Bruttoinlandprodukt (BIP) bzw. die AHV-Lohnsumme korreliert. Die definitiven BIP-Wachstumsraten sind aber nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verfügbar, womit sie sich als Indikator für die exogene Ausgabenentwicklung nur in beschränktem Mass eignet. Auch die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen widerspiegelt gut