Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/76: 08.445 Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen · 11 Seiten

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ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: BFE

Anregungen zum Bericht:

Zu Kapitel 4.4 im erläuternden Bericht wurde folgender Hinweis und Wunsch für eine Präzisierung des Berichts gemacht:

Ergänzung:

Die vorgeschlagene Wasserzinserhöhung bewirkt eine Anhebung des durchschnittlichen Strompreises (Mix) in der ersten Fünfjahresperiode um 0.16 Rp./kWh und beim zweiten Erhöhungsschritt um nochmals 0.09 Rp./kWh.

Kanton AG, Kanton BL, Kanton GL, Kanton UR, Kanton TI, Kanton GR, Kanton FR, Kanton VS, Kanton OW, Kanton SH, Kanton AI, Kanton AR, RKGK, ENDK, BPUK, SAB, SBB, insgesamt 17 Stellungnahmen

Zu Kapitel 5 im erläuternden Bericht wurde folgender Hinweis und Wunsch zur Präzisierung des Berichts gemacht:

Bemerkung:

Eine Neufestsetzung der Höhe des Wasserzinses bedarf für die Grenzkraftwerke (Hochrhein) vorgängig einer Abstimmung mit dem Anreinerstaat und ist vom Bund frühzeitig einzuleiten.

Begründung:

„Seit 1997 profitieren die Grenzkraftwerke (schweizerische Hoheitsanteile) gestützt auf die Vereinbarung des Bundes mit dem Land Baden-Württemberg aus dem Jahr 2004 von einem tieferen Wasserzins als die übrigen Kraftwerke im Kanton Aargau. Diese sachlich und historisch nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung muss so rasch wie möglich behoben werden. Die nötigen Verhandlungen unter Beizug der betroffenen Kantone sind frühzeitig einzuleiten“.

Kanton AG, insgesamt 1 Stellungnahme

Zu Kapitel 4.1.1 im erläuternden Bericht wurde folgender Hinweis und Wunsch auf Präzisierung des Berichts gemacht:

Bemerkung:

Es ist anzumerken, dass die Wasserzinse nicht in die Berechnung des NFA-Anteils einfliessen, bzw. nicht in die Berechnung des Ressourcenpotentials der entsprechenden Kantone fallen. Daraus entsteht durch die Erhöhung der Wasserzinse eine einseitige Bevorteilung weniger Kantone.

Kanton SO, Kanton ZH, economiesuisse, ZPK, AVES, IGEB, insgesamt 6 Stellungnahmen 8/11 G:\allgre\15-Allg. rechtl. Dienstleist\15-01-Vernehmlassungsrecht\Texte\Unterlagen\2008\08 UVEK\08.445 PaIv Angemessene Wasserzinsen\d\Vernehmlassungsbericht des BFE vom 3.2.2009 D 2.doc