Vorlage
Vernehmlassung 2008/86: Verordnungen zur Umsetzung der Güterverkehrsvorlage · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Anschlussgleise (AnGV)
Änderung vom ....
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 26. Februar 19921 über die Anschlussgleise wird wie folgt geändert:
Ingress drittes Lemma
und die Artikel 18 und 38 des Bundesgesetzes vom 22. März 19852 über die
Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer,
Ersatz eines Ausdrucks
Im ganzen Erlass wird der Ausdruck «Bundesamt» durch «BAV» ersetzt.
Art. 2 Sicherheitsbestimmungen
1 Die Sicherheitsbestimmungen der Gesetzgebung über die Eisenbahnen und über die elektrischen Anlagen von Bahnen gelten auch für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anschlussgleisen.
2 Das Departement kann in einer Verordnung Abweichungen festlegen.
Art. 2a Aufsicht
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) kann Aufsichtstätigkeiten an Dritte übertragen.
Art. 3 Abwicklung des Bahnbetriebs und künftiger Ausbau
der Bahnanlagen
Die Abwicklung des Bahnbetriebs und der künftige Ausbau der Bahnanlagen gelten insbesondere dann nicht als beeinträchtigt, wenn der Anschluss den Bau- und
SR ..........
1 SR 742.141.51
2 SR 725.116.2
2009–......