Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/88: Änderung des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (Börsendelikte und Marktmissbrauch) · 42 Seiten
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Kommission für organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität (OKWK) in der Regel einzig der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich (Strafverfolgungsbehörde am Ort des Sitzes der Börse) zugestellt. Auf kantonaler Ebene sind deshalb keine oder nur geringfügige Anpassungen des kantonalen Rechts zu erwarten.
Auch für die Abschätzung der personellen Reduktion, die für die Kantone zu erwarten sind, kann auf die Erfahrungswerte des Kantons Zürich abgestellt werden. Die Geschäftslast der Staatsanwaltschaft III ist seit Jahren sehr hoch, die personellen und finanziellen Ressourcen hingegen knapp. Der Wegfall der Insiderdelikte und Kursmanipulationen wird keine Personalreduktion zur Folge haben, sondern eine Entlastung der bereits bestehenden personellen Ressourcen zur Folge haben. Davon ist auch bei den anderen Kantonen auszugehen, die nur im Einzelfall Verfahren wegen Insiderdelikten und Kursmanipulationen führen.
Insiderverfahren sind aufwändige Verfahren. Infolge von Beweisschwierigkeiten sind die Verurteilungschancen sehr gering. Die Kosten der Untersuchung inklusive Entschädigungsfolge für Verteidiger fallen zwangsläufig zu Lasten des Staates. Der Wegfall der Insiderdelikte und der Kursmanipulationen wird daher voraussichtlich zu einer Kostenreduktion in denjenigen Kantonen führen, die in der Praxis solche Verfahren durchführen.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Straffung der strafrechtlichen Instanzenzüge und die Konzentration der Verfolgung der Börsendelikte bei einer einzigen Behörde bewirkt eine Optimierung des schweizerischen Strafverfolgungssystems. Das Funktionieren dieses Systems und damit des Rechtsstaates Schweiz hängt von einer qualitativ hoch stehenden und effizienten Rechtspflege ab. Dem Monopol des Staates zu strafen steht die Verpflichtung gegenüber, diesen Strafanspruch in einem rechtlich geordneten und effizienten Verfahren durchzusetzen und auf diese Weise Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu garantieren. Das Vertrauen in ein funktionierendes und effizientes Strafrechtssystem wirkt sich positiv auf den Standort der schweizerischen Wirtschaft aus.
Im ganzen Finanzmarktbereich spielt das Vertrauen in die Stabilität des Systems und in die beteiligten Akteurinnen und Akteure eine zentrale Rolle. Mit der Vorlage werden im Aufsichtsrecht griffigere Normen geschaffen, die Fehlverhalten am Markt sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen. Sie sind im Interesse der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes, stärken das Vertrauen in das System und sind damit im wirtschaftlichen Interesse des Schweizer Finanzplatzes. Auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene profitieren die Marktteilnehmerinnen und - teilnehmer von einer allgemeinen oder erweiterten Finanzmarktaufsicht, weil sie und die mit der Umsetzung beauftragte FINMA zur besseren Erreichung der Ziele der Finanzmarktaufsicht beitragen. Da ein Sachverhalt sowohl straf- als auch aufsichtsrechtlich relevant sein kann profitieren die Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer auch auf der einzelwirtschaftlichen Ebene von der Neuordnung der straf- und aufsichtrechtlichen Zuständigkeiten, weil damit die Gesamtverfahrensdauer verkürzt wird. Dies führt für die Beteiligten auch zu einer Kostenreduktion.
Insgesamt schlägt die Vorlage griffigere Normen vor, die Fehlverhalten am Markt effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen. Sowohl im Vergleich zum aktuellen Recht als auch im Quervergleich zum europäischen Recht schlägt die Vorlage zahlreiche wichtige Neuerungen vor, die sich auf die Reputation des Schweizer Finanzplatzes positiv auswirken werden.