Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/98: Bericht und Vorentwurf über die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 52 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 50Fedlex · Erläuternder Bericht

April 2010 in die Vernehmlassung geschickt wurde (siehe Ziff. 1.4.6.), sowie des Ausgabenmoratoriums, welches vom Bundesrat am 30. September 2009 beschlossen wurde. Falls diese Kosten kompensiert werden müssen, sind die entsprechenden Einzelheiten festzulegen. Als mögliche EJPD-interne Kompensationen kommen Einsparungen beim Personal oder die Erhöhung der Gebühren in Frage (siehe Erläuterungen zu Art. 30 Abs. 2 VE).

Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Betriebskosten des Dienstes anbelangt, werden die Auswirkungen des Vorentwurfs auf die Bundesfinanzen wie folgt veranschlagt:

- Die Artikel 6 bis 13 VE haben eine Zunahme um 6,0 Stellen und um CHF 2,5 Millionen pro Jahr an Betriebskosten (einschliesslich der Personalkosten) sowie eine Investition von CHF 1,6 Millionen zur Folge. Dies hängt zunächst mit der Tätigkeit des neuen, vom Dienst betriebenen Informatiksystems zur Verarbeitung der durch die Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnenen Daten zusammen. Dieses System soll es ermöglichen, eine sehr grosse Datenmenge über einen langen Zeitraum unter optimalen Bedingungen aufzubewahren. Die geschätzten Auswirkungen auf die Bundesfinanzen hängen auch mit den Aufgaben zusammen, die der Dienst beim Betrieb dieses neuen Systems übernehmen wird, vor allem in Bezug auf die Verwaltung des Zugriffs auf die im System enthaltenen Daten und die Überprüfung der Aufbewahrungsdauer der Daten im System. In den obigen Angaben sind die Einsparungen berücksichtigt, die sich aus dem Übergang vom bisherigen zum neuen Informatiksystem zur Verarbeitung der durch die Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnenen Daten ergeben.

- Artikel 17 VE hat eine Zunahme um 0,5 Stellen und um CHF 100'000.-- pro Jahr an Betriebskosten (einschliesslich der Personalkosten) zur Folge.

- Die Artikel 18 und 24 VE haben eine Zunahme um 3,5 Stellen und um CHF 700'000.-- pro Jahr an Betriebskosten (einschliesslich der Personalkosten) zur Folge.

- Artikel 21 Absatz 4 VE hat eine Zunahme um 2,5 Stellen und um CHF 900'000.-- pro Jahr an Betriebskosten (einschliesslich der Personalkosten) zur Folge.

- Artikel 23 VE hat eine Zunahme um 0,25 Stellen und um CHF 750'000.-- pro Jahr an Betriebskosten (einschliesslich der Personalkosten) und eine Investition von CHF 100'000.-- zur Folge, da der Dienst die betreffenden Daten aufzeichnet, die Personen, die Überwachungen des Fernmeldeverkehrs nach dem BÜPF durchführen, nun nicht mehr während sechs, sondern während zwölf Monaten aufbewahren müssen.

- Artikel 25 VE hat eine Zunahme um 1 Stelle und um CHF 200'000.-- pro Jahr an Betriebskosten (einschliesslich der Personalkosten) zur Folge.

- Artikel 28 VE hat eine Zunahme um 0,25 Stellen und um CHF 50'000.-- pro Jahr an Betriebskosten (einschliesslich der Personalkosten) zur Folge.

Zusammenfassend sind die erwähnten Folgen des VE wie folgt zu schätzen:

- 14 zusätzliche Stellen;

- 1.7 Mio. Franken Investitionskosten;

- Erhöhung der Betriebskosten um 5.2 Mio. Franken, einschliesslich des Personals.