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Vernehmlassung 2008/98: Bericht und Vorentwurf über die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 16 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
vom …
30.4.2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 92 Absatz 1 und 123 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ……2
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Sachlicher Geltungsbereich
1Dieses Gesetz gilt für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, einschliesslich des Internetverkehrs, die angeordnet und durchgeführt wird:
a. im Rahmen eines Strafverfahrens;
b. zum Vollzug eines Rechtshilfeersuchens;
c. im Rahmen der Suche nach vermissten Personen;
d. im Rahmen der Suche nach Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder gegenüber denen eine freiheitsentziehende Massnahme angeordnet wurde.
2Für Auskünfte über den Zahlungsverkehr, der dem Postgesetz vom 30. April 19973 untersteht, gelten die Artikel 284 und 285 der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 20074 (StPO).
Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich
1Nach diesem Gesetz führen folgende Personen Überwachungen durch:
a. Anbieterinnen von Post- und Fernmeldediensten, einschliesslich Internet-Anbieterinnen, die ihre Tätigkeit berufsmässig ausüben;
1SR 101
2BBl 2010
3 SR 783.0
4 SR … (BBl 2007 6977) 2007–2377