Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten

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DBG StHG

Art. 32a Abs. 1 Art. 9 Abs. 3

• Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle • wie DBG

Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

• Delegation an EFD zur Festlegung der Anforderungen • Delegation an EFD in Zusammenarbeit mit den für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Kantonen Anforderungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen festzulegen

Art. Art. 32a Abs. 2 Art. 9 Abs. 3bis

Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt inhaltlich unverändert

Art. 33 Abs. 1 Bst. a Art. 9 Abs. 2 Bst. a

Abzug der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren wie DBG.

Vermögenserträge.

Art. 33 Abs. 3 und 4 Art. 9 Abs. 3terund 3quater

Ersterwerber können ihre Schuldzinsen nicht nur bis zur wie DBG.

Höhe der Vermögenserträge abziehen, sondern die Abzugs-

fähigkeit erhöht sich um einen zusätzlichen Betrag in der

Höhe von Fr. 10’000, welcher sich während 10 Jahren linear

vermindert

vermietete oder verpachte- Art. 21 Bst. a Art. 7 Abs. 1

te Anteile der Erstliegen- Sämtliche Miet- und Pachteinnahmen sind steuerbar. wie DBG

schaft