Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten
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DBG StHG
Art. 32a Abs. 2 Art. 9 Abs. 3bis
Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert. Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt in-
haltlich unverändert
Art. 33 Abs. 1 Bst. a Art. 9 Abs. 2 Bst. a
Abzug der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren wie DBG.
Vermögenserträge
Art. 12a Abs. 1 und 2
Separate Zweitliegenschaftssteuer durch Belegenheitskanton Kantone legen Höhe der Steuer auf Grundlage des Vermögenssteuerwerts vor Abzug der Schulden fest.
Art. 12a Abs. 3
Allfällige Erträge aus Vermietung und Verpachtung sind von der kantonalen Einkommenssteuer ausgenommen. Damit entfällt auch die Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten.
Art. 12a Abs. 4
Der Steuerwert der Liegenschaft sowie die auf die Liegenschaft entfallenden Schulden sind von der Vermögenssteuer ausgenommen. Für die Berechnung dieser Schulden werden die Gesamtschulden