Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten
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Anhang
Übersicht Wohneigentumsbesteuerung
Definitionen:
Erstliegenschaften = sind Liegenschaften oder Liegenschaftsteile im Privatvermögen, die dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt
werden (Eigenheim).
Zweitliegenschaften = sind Liegenschaften oder Liegenschaftsteile im Privatvermögen, die nicht dauernd und ausschliesslich selbst genutzt
werden (v.a. Ferienhaus oder -wohnung).
DBG StHG
Vermietete oder verpachtete Liegenschaften (100%)
Vermietete oder verpach- Art. 21 Bst. a Art. 7 Abs. 1
tete Liegenschaften Sämtliche Miet- und Pachteinnahmen sind steuerbar. wie DBG
Art. 32a Abs. 1 Art. 9 Abs. 3
• Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle • wie DBG
Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
• Delegation an EFD zur Festlegung der Anforderungen • Delegation an EFD in Zusammenarbeit mit den für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Kantonen Anforderungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen festzulegen
Art. 32a Abs. 2 Art. 9 Abs. 3bis
Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert