Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten

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Anhang

Übersicht Wohneigentumsbesteuerung

Definitionen:

Erstliegenschaften = sind Liegenschaften oder Liegenschaftsteile im Privatvermögen, die dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt

werden (Eigenheim).

Zweitliegenschaften = sind Liegenschaften oder Liegenschaftsteile im Privatvermögen, die nicht dauernd und ausschliesslich selbst genutzt

werden (v.a. Ferienhaus oder -wohnung).

DBG StHG

Vermietete oder verpachtete Liegenschaften (100%)

Vermietete oder verpach- Art. 21 Bst. a Art. 7 Abs. 1

tete Liegenschaften Sämtliche Miet- und Pachteinnahmen sind steuerbar. wie DBG

Art. 32a Abs. 1 Art. 9 Abs. 3

• Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle • wie DBG

Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

• Delegation an EFD zur Festlegung der Anforderungen • Delegation an EFD in Zusammenarbeit mit den für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Kantonen Anforderungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen festzulegen

Art. 32a Abs. 2 Art. 9 Abs. 3bis

Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert