Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten

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zugsfähigen Kosten den Eigenmietwert übersteigen. Die Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten wird mit der vom Parlament beschlossenen Abschaffung der Dumont-Praxis zusätzlich erweitert werden, indem bei der direkten Bundessteuer ab 1. Januar 2010 und in den Kantonen ab 1. Januar 2012 auch die in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb einer vernachlässigten Liegenschaft anfallenden Instandstellungskosten (anschaffungsnaher Aufwand) zum Abzug berechtigen.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sieht im Weiteren vor, dass bei der Festsetzung des Eigenmietwerts nicht nur die ortsüblichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind, sondern auch die tatsächliche Nutzung durch den Steuerpflichtigen. Im Falle von zu grossen Nutzungsmöglichkeiten, die zwar objektiv vorliegen, subjektiv aber aufgrund der Verhältnisse gar nicht ausgeübt werden (z.B. nach Auszug der Kinder aus dem elterlichen Wohnhaus), wird ein sogenannter Unternutzungsabzug gewährt, der den Eigenmietwert reduziert. Knapp die Hälfte der Kantone kennt ähnliche Bestimmungen bezüglich der Unternutzung.

Einige Kantone (beispielsweise ZH, LU, VD, GE) wenden überdies eine Härtefallregelung an, um betroffene Eigentümer zu entlasten, deren steuerbarer Eigenmietwert einen bestimmten Prozentsatz der gesamten steuerbaren Einkünfte überschreitet.

1.2 Kritik an der Eigenmietwertbesteuerung

In den letzten Jahren ist das System der Eigenmietwertbesteuerung vermehrt in Frage gestellt worden. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse, Gesetzesänderungen auf kantonaler Ebene sowie Gerichtsentscheide belegen dies. Ebenso wurden Fragen laut über den Sinn und Zweck der Besteuerung eines "fiktiven" Einkommens. Schliesslich gipfelte das Unbehagen weiter Kreise über das Besteuerungssystem in der Einreichung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle". Die Vorlage wurde in der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 deutlich mit 58,7 zu

5

41,3 Prozent abgelehnt.

Mit dem Steuerpaket 2001 (Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben) hätte der Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums eingeführt werden sollen. Anstelle der Verschuldung wäre die Erhaltung und Bildung von Wohneigentum gefördert worden. Das Steuerpaket wurde in der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 65,9 zu 34,1

6

Prozent abgelehnt.

1.3 Hängige Vorstösse zu einem Systemwechsel

1.3.1 Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"

Am 23. Januar 2009 hat der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) seine Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (HEV-Volksinitiative) mit 111'861 gültigen

5 BBl 1999 2912

6 BBl 2004 3943