Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten
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„Appell“ des Art. 7c E-IVG Folge leisten würden (Aids-Hilfe Schweiz, Pro Familia, Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich, supported employment schweiz, Curaviva et.al.). Eine weitere Unausgewogenheit orten die Kritiker darin, dass der vorliegende Revisionsentwurf einseitig auf Leistungsabbau setze. Viele halten es für nicht korrekt de concevoir un assainissement financier que par le biais de baisses de prestations, donc par de seules mesures d’économies (AVIVO Suisse, Groupement romand d’études des addictions). Auch die Aids-Hilfe Schweiz und supported employment schweiz vertreten die Überzeugung, die IV müsse über Ausgabenkürzungen und über zusätzliche Einnahmen saniert werden, denn der massive und dauerhafte Leistungsabbau zulasten der Behinderten könne so nicht akzeptiert werden. Retina Suisse ist überzeugt, dass die […] Leistungskürzungen der 4. und 5. IV-Revision zusammen mit den Massnahmen der IV-Revision 6a ausreichten, um das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung der IV ohne zusätzliche Kürzungen erreichen zu können. Der Schweizerische Katholische Frauenbund schliesslich fordert den Bundesrat auf zu begründen, warum andere Alternativen zur Sanierung der IV – wie beispielsweise Beitragserhöhungen über das Jahr 2017 hinaus, sowie andere Finanzierungsquellen - nicht berücksichtigt worden seien. Die Vereinigung Aargauischer Angestelltenverbände hält die Vorlage für übereilt. So auch das Forum écoute, wenn es schreibt, [il est] inopportun de proposer une 6e révision quand bien même les effets de la précédente révision ne sont point encore connus. Auch für die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) ist der Zeitpunkt fraglich, denn sie hält die vorgängige Auswertung der 5. IV-Revision für erforderlich. Ausserdem ist sie der Meinung, die rasche Kadenz von IV-Revisionen führe zu Rechtsunsicherheiten. Unter dem Stichwort „wenig fundiert“ kritisieren einige Vernehmlasser dieser Kategorie den Versuch ein Instrument aus dem Sozialversicherungsbereich isoliert sanieren zu wollen, ohne Rücksicht darauf, welche Konsequenzen die geplanten Massnahmen auf die übrigen Glieder des Systems und damit auf das gesamte Gleichgewicht hätten. Das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz sieht den vermehrten Gang zur Sozialhilfe vorprogrammiert und mahnt, die Verschiebung finanzieller Einkommensteile zu Lasten der EL sei keine nachhaltige Massnahme. Die SODK sieht in den finanziellen Auswirkungen der Vorlage eine Verletzung der Grundsätze der NFA, weil die Änderungen bei den individuellen Massnahmen zu einem Anstieg der EL führen werde. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) begrüsst zwar das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung im Jahr 2018, kritisiert aber, die isolierten Sparreformen der einzelnen Sozialwerke würden längerfristig die Zuständigkeiten für grundlegende Existenzsicherung von Versicherungsleistungen auf Bundesebene zu kantonalen und kommunalen bedarfsabhängigen Leistungen verschieben. Retina Suisse befürchtet, mit den vorgesehenen Renten- und Leistungskürzungen würde das Recht auf Bildung der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft beschnitten. Die FMH findet, mit dieser Vorlage bezahlten Versicherung und Gesellschaft den Preis für fehlende Bildung. Vereinzelt wird daran erinnert, die in der Bundesverfassung erwähnten Sozialziele seien unbedingt umzusetzen und Beratungs- und Begleitungsleistungen durch Fachleute, sowie die Evaluation dieser Prozesse seien zu intensivieren. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Ziel der Sanierung und Schuldenrückzahlung zwar begrüsst oder deren Notwendigkeit zumindest anerkannt wird, nicht aber die Art und Weise, wie dieses Ziel erreicht werden soll: La nécessité d'un assainissement des finances de l'AI est évidente, que ce soit sur le plan de la dette envers le Fonds AVS ou sur le plan de la gestion annuelle. Mais l'identification que fait le projet entre le concept d'assainissement et celui d'économies est non seulement abusive mais aussi peu cohérente avec les besoins humains réels quant au soutien des invalides. (Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz).
3.2 Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung (Gesamtbewertung)
Die vorgeschlagene Anpassung des Rentensystems soll die Eingliederung unterstützen, indem die Schwelleneffekte eliminiert werden und sich Invaliditätsgrad und Rentenanspruch besser entsprechen. Mit einem stufenlosen Rentensystem können Erwerbseinkommen und Renten so aufeinander abgestimmt werden, dass es sich für IV-Rentnerinnen und -Rentner finanziell lohnt, zu arbeiten.
Dieses Grundprinzip der stufenlosen Ausgestaltung des IV-Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung wird grossmehrheitlich begrüsst. Die Schwelleneffekte im IV-Rentensystem werden als erhebliches Anreizproblem wahrgenommen, das rasch angegangen werden sollte. Das stufenlose