Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/118: Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) · 6 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration (BFM)
Kommentar zur
Anpassung der Verordnungen im Visumbereich aufgrund der Inkraftsetzung des EG-Visakodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Im vorliegenden Kommentar werden die Änderungen in der Verordnung über die Einreise und Visumerteilung (VEV) und der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (GebV-AuG) aufgrund der Umsetzung des EG-Visakodex (Schengen-Weiterentwicklung) erläutert.
1. Verordnung vom 22. Oktober 2008 über die Einreise und die Visumerteilung
Art. 2 Einreisevoraussetzungen
Zu Absatz 2:
In Absatz 2 wird anstelle der Reiseversicherung neu der Begriff der Reisekrankenversicherung eingeführt.
Art. 3 Reisedokument
Zu Absatz 1:
Mit dem Inkrafttreten des EG-Visakodex1 wird die Gemeinsame Konsularische Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden (GKI)2, aufgehoben. Die Bestimmung verweist daher in Absatz 1 neu nur noch auf den Grenzkodex.
Art. 5 Befreiung von der Visumpflicht
Zu Absatz 1:
Mit dem Inkrafttreten des EG-Visakodex wird die GKI aufgehoben. Die Bestimmung verweist daher in Absatz 1 Buchstabe a neu auf den Artikel 3 Absatz 5 Buchstaben a–f sowie auf die Anhänge IV und V des EG-Visakodex.
1 Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen EG- Visakodex der Gemeinschaft (EG-Visakodex), ABl. L 243 vom 15.09.2009, S. 1. 2 Letzte konsolidierte Version: ABl. C 326 vom 22.12.2005, S.1; spätere Änderungen: – Entscheidung 2006/40/EG vom 1. Juni 2006 (ABl. L 167 vom 29.6.2006, S. 1); – Entscheidung 2006/684/EG vom 5. Okt. 2006 (ABl. L 280 vom 12.10.2006, S. 29).