Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Wahlfreiheit der Kantone: Chancengleichheit Fachhochschulen, Heimat-/Denkmalschutz, Erhöhung Mindestnachfrage RPV, Waldwirtschaft, Gewässerschutz, Landwirtschaftliches Beratungswesen;
Automatische Entlastung der Kantone: Kooperationsprojekte Universitäten, Fertigstellung Nationalstrassennetz, Landwirtschaftliche Betriebshilfe;
Kompensation einer Lastenübernahme durch den Bund: Ergänzungsleistungen AHV/IV, Bürgschaftsgewährung RPV;
Keine Auswirkung auf kantonale Haushalte: Individuellen Prämienverbilligungen KVG (Bund übernimmt weiterhin 7,5 % der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung), Asylbereich (Fürsorgepauschalen an Kantone werden nicht tangiert).
Eine Belastung der kantonalen Haushalte kann somit nur aus den Massnahmen resultieren, die unter dem ersten Lemma aufgeführt sind. Diese verringern 2013 die Transfers Bund – Kantone um insgesamt 35 Millionen.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Schuldenbremse ist ein in der Verfassung verankerter Mechanismus zur Haushaltsteuerung. Ihr Ziel ist es, ein dauerhaftes Gleichgewicht der Bundesfinanzen auf konjunkturverträgliche Art und Weise zu gewährleisten. Dadurch wird ein Schuldenanstieg durch strukturelle Haushaltsdefizite verhindert. Das Kernstück der Schuldenbremse ist eine einfache Regel: Über einen Konjunkturzyklus hinweg dürfen die Ausgaben nicht grösser sein als die Einnahmen. In der Rezession lässt die Schuldenbremse konjunkturelle Defizite zu, während der Hochkonjunktur verlangt sie jedoch Überschüsse.
Um die Vorgaben der Schuldenbremse im Voranschlag 2011 und den Finanzplanjahren 201214 einhalten zu können, müssen die vorgängig dargelegten Massnahmen des KOP 11/13 umgesetzt werden. Von der Finanzpolitik wird deshalb in den Jahren 2011 bis 2013 eine leicht restriktive Wirkung ausgehen. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts ist jedoch vom Zeitpunkt und Ausmass so beschaffen, dass die Auswirkungen auf das erwartete Wirtschaftswachstum gering sind.
Bezüglich des Zeitpunkts sind die Konsolidierungsmassnahmen richtig gewählt. Nach der Rezession im vergangenen Jahr, mehren sich die Zeichen für eine Trendumkehr im laufenden Jahr. Die Massnahmen des KOP 11/13 entfalten ihre Wirkungen erstmals im Jahr 2011, in dem das Wirtschaftswachstum erwartungsgemäss wieder erstarken sollte.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des KOP 11/13 wurden von der BAK Basel Economics untersucht. Die Berechnungen wurden mit Hilfe des «Finanzhaushaltsmodells» durchgeführt, welches von der BAK Basel Economics in Zusammenarbeit mit der EFV erstellt wurde. Das «Finanzhaushaltsmodell» bildet den Finanzhaushalt des Bundes präzise ab. Den Modellrechnungen der BAK liegt ein Referenzszenario ohne die Massnahmen des KOP 11/13 zu Grunde. Die Simulation des KOP 11/13 ergibt nur geringfügige Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung. Das Niveau des realen Bruttoinlandprodukts liegt Ende 2015 um 0,2 Prozent unter dem Referenzwert ohne KOP 11/13. Die jährlichen Wachstumsraten des BIPs reduzieren sich nur geringfügig (durchschnittlich -0,04 Prozentpunkte). Aufgrund