Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Wie bereits bei den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 ist der Bundesrat bestrebt, Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden zu vermeiden. Dies ist umso wichtiger, als die kantonalen Haushalte aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise zurzeit ebenfalls unter Spardruck stehen. Zudem haben zahlreiche Kantone in den letzten Jahren Ausgaben- oder Schuldenbremsen eingeführt, die sie zu einem Haushaltsausgleich verpflichten. Das Schwergewicht der vorgeschlagenen Massnahmen betrifft deshalb den bundeseigenen Bereich. Aufgrund der Ausgabenstruktur des Bundeshaushalts kann aber der auch nach NFA verbleibende Verbundbereich von den KOP-Massnahmen nicht ganz ausgeschlossen werden.
Bei der Ausgestaltung dieser Massnahmen hat der Bundesrat darauf geachtet, dass die kantonalen Haushalte ebenfalls entlastet werden können oder die Kantone zumindest Wahlfreiheit haben. Das bedeutet, dass sie die Möglichkeit haben, ihren Haushalt ebenfalls zu entlasten oder dass sie mit eigenen Mitteln in die Lücke springen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch politisch heikle Bereiche vom KOP 11/13 betroffen sind, bei denen die Kantone die Lücke mindestens teilweise mit eigenen Mitteln werden schliessen müssen.
Der Grundsatz «keine Lastenabwälzung auf die Kantone» wird im KOP 11/13 nach Auffassung des Bundesrates dennoch eingehalten. Insbesondere werden keine Kürzungen bei den NFA-Ausgleichsgefässen (Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich) vorgeschlagen. Auch die ursprünglich vorgesehene Streichung der Bundesbeiträge an die Ausbildung des Personals im Strafvollzug wurde fallen gelassen, weil sie eine reine Lastenabwälzung auf die Kantone zur Folge gehabt hätte.
Damit verbleiben insbesondere dreizehn Massnahmen, die auf den Transferbereich Bund-Kantone entfallen:
Ziff. 2.2.7: Kooperationsprojekte Universitäten (Entlastung 2013: 13,4 Mio.)
Ziff. 2.2.7: Chancengleichheit Fachhochschulen (2,3 Mio.)
Ziff. 2.2.9: Ergänzungsleistungen AHV/IV (13,0 Mio.)
Ziff. 2.2.11: Individuelle Prämienverbilligungen KVG (36,0 Mio.)
Ziff. 2.2.13/2.3.2: Asylbereich (18,0 Mio.)
Ziff. 2.2.14: Heimat- und Denkmalschutz (4,6 Mio.)
Ziff. 2.2.16: Fertigstellung Nationalstrassennetz (20,0 Mio.)
Ziff. 2.2.17: Erhöhung Mindestnachfrage RPV (15,0 Mio.)
Ziff. 2.2.17: Bürgschaftsgewährung RPV (9,0 Mio.)
Ziff. 2.2.19: Waldwirtschaft (7,0 Mio.)
Ziff. 2.2.19: Gewässerschutz (1,5 Mio.)
Ziff. 2.2.20 Landwirtschaftliches Beratungswesen (4,2 Mio.)
Ziff. 2.2.20: Landwirtschaftliche Betriebshilfe (7,0 Mio.)
Diese Massnahmen im Transferbereich BundKantone können in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die kantonalen Haushalte in vier Kategorien eingeteilt werden: