Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 44 Seiten

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Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13): Vernehmlassungsergebnisse

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete SAB sowie der Schweizerische Gemeindeverband monieren zunächst die ausserordentlich kurze Vernehmlassungsfrist. Sodann wird kritisiert, dass die kurzfristigen Massnahmen aus der AÜP unterbreitet würden, ohne dass vorgängig eine Grundsatzdiskussion über Ausrichtung und Ziele der Aufgabenüberprüfung stattgefunden habe. Die SAB beantragt daher wie die KdK, dass das gesamte Massnahmenpaket IV aus dem KOP herausgelöst und zuerst im Rahmen einer Grundsatzdiskussion über die AÜP behandelt werde. Im Weiteren wird gefordert, dass auch nicht-formelle, aber faktische Lastenverschiebungen auf Kantone und Gemeinden konsequent vermieden werden. Die SAB hält überdies fest, dass das KOP zu einem für die Wirtschaft und insbesondere den Tourismus ungünstigen Zeitpunkt komme und die Gefahr bestehe, dass die Effekte der Konjunkturpakete zunichte gemacht werden. Sie weist überdies darauf hin, dass Effizienzpotentiale aus der NFA - namentlich auf Stufe des Bundes bei der Verwaltung von Verbundaufgaben bzw. an die Kantone abgetretenen Aufgaben - besser genutzt werden könnten. Schliesslich bemängelt der Schweizerische Gemeindeverband,

dass insbesondere den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Soziale Wohlfahrt überdurchschnittliche Wachstumsraten zugestanden würden, strukturelle Probleme aber mit den vorgelegten Massnahmen weitgehend ausgeklammert blieben.

2.1.4 Spitzenverbände

Economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband verweisen auf die grosse

Bedeutung einer nachhaltigen Finanzpolitik für Stabilität und Standortgunst der Schweiz. Sie unterstützen das Konsolidierungsprogramm des Bundesrats, das den Vorgaben der Schuldenbremse mit weitgehend ausgewogenen Massnahmen und in der Regel unter Vermeidung von Lastenverschiebungen Rechnung trage. Speziell begrüsst wird der mehrheitlich ausgabenseitige Ansatz des KOP: Erstens habe der Bundeshaushalt mit Blick auf die Einnahmenentwicklung gemessen am BIP in den letzten Jahren kein Einnahmenproblem. Zweitens seien ausgabenseitige Massnahmen generell effizienter und effektiver. Drittens vermöchten einnahmenseitige Massnahmen das Grundproblem der latenten Labilität der Bundesfinanzen

- das strukturell und teils durch Automatismen bedingte anhaltend hohe Ausgabenwachstum

- nicht zu lösen. Aus diesem Grund seien längerfristig angelegte Strukturreformen, wie sie mit der Aufgabenüberprüfung in Aussicht gestellt würden, unumgänglich, wenn kurzfristige budgetäre Entlastungsprogramme wie das KOP künftig vermieden werden sollen. Dies gelte namentlich für die stark wachsenden Bereiche Soziale Wohlfahrt und Gesundheit. Das jetzt unterbreitete Konsolidierungsprogramm erachtet economiesuisse angesichts der drohenden Mehrbelastungen in den Finanzplanjahren sowie einem sehr optimistisch eingeschätzten Wirtschaftswachstum allerdings als Minimallösung. Sie fordert auf mittlere Sicht (bis 2013) weitere Massnahmen in der Höhe von mindestens 500 Millionen, die den Haushalt auf Dauer entlasten sollen, und unterbreitet dazu konkrete Sparvorschläge in den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Bildung und Forschung, Landwirtschaft, Landesverteidigung, Verkehr sowie Kultur und Freizeit .

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hält die Notwendigkeit für ein Konsolidierungsprogramm nicht für erwiesen. Dies wird zum einen begründet mit grundlegender Kritik an der Schuldenbremse, die aus methodischen Mängeln strukturelle Defizite grundsätzlich überschätze. Typischerweise sei in den vergangenen Jahren aus diesem Grund regelmässig von zu tiefen Bundesseinnahmen ausgegangen worden. Hinzu käme, dass angesichts unsicherer Konjunkturaussichten ein Konsolidierungsprogramm wirtschaftspolitisch verfehlt sei. Travail-Suisse sowie der Kaufmännische Verband Schweiz KV halten die Massnahmen des Pakets IV (Massnahmen AÜP) aus denselben Überlegungen generell für unnötig und weisen sie zurück. Die anderen Massnahmenpakete I, II, V und VI sowie teilweise Paket III (ohne Personalbereich) werden hingegen unterstützt. KV Schweiz hält das Massnahmenpaket IV auch aufgrund von Kosten-/Nutzen-Erwägungen für fragwürdig, wie sich namentlich bei der Kürzung der familienexternen Kinderbetreuung (Investition mit langfristigem, öffentlichem Nutzen) oder der Aufhebung der indirekten Presseförderung (staatspolitische Aspekte) zeige.