Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

ANHANG A) Wirksamkeitsbericht: Verfügung über die Einsetzung der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht, Rechtsgrundlagen und Zeitplan

Verfügung vom 12. März 2008 über die Einsetzung der Fachgruppe Wirksamkeitsbe-

richt

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD)

gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, Art. 18)68 und in Anwendung der Verordnung vom 7. November 2007 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV, Art. 46 bis 49 und Anhang 17)69

verfügt:

1. Zur Begleitung der Arbeiten am Wirksamkeitsbericht wird mit Wirkung ab 1. Januar 2008

eine ständige Fachgruppe eingesetzt.

2. Die Fachgruppe hat den Auftrag, die ihr gemäss FiLaG und FiLaV obliegenden Aufgaben

wahrzunehmen (vgl. Anhang 1 zu dieser Verfügung).

3. Als Zusatzauftrag hat die Fachgruppe bis zum Frühjahr 2009 (Abgabe an den Bundesrat

bis 30. April 2009) einen ersten Bericht zur Haushaltsneutralität beim Übergang vom heutigen System zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) vorzulegen.

4. Als Mitglieder der Fachgruppe werden, nach Anhörung der KdK, eingesetzt:

Präsident:

Fritz Zurbrügg, Vizedirektor, Eidg. Finanzverwaltung

Vertreter des Bundes: