Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
7. Die Fachgruppe kann mit Behörden, Universitäten und weiteren Organisationen in Kon-
takt treten oder Befragungen durchführen. Für das Einholen von externen Gutachten ist vorgängig die Zustimmung der Eidg. Finanzverwaltung einzuholen.
8. Die Beratungen der Fachgruppe und deren Unterlagen sind vertraulich. Die Mitglieder
sind zur Wahrung des Amtsgeheimnisses nach Artikel 320 StGB verpflichtet. Vorgesetzte Behörde der Fachgruppe ist das EFD.
9. Die zeitliche Grobplanung für den Wirksamkeitsbericht der ersten NFA-Periode (2008-
2011) geht aus dem Anhang 2 zu dieser Verfügung hervor.
Eidg. Finanzdepartement
Hans-Rudolf Merz