Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Stellungnahme der Kantone
Die EFV leitet die Berechnungen an die FDK zuhanden der Kantone weiter. Die Kantone nehmen zum Resultat Stellung. Ein Kanton, der mit den Daten nicht einverstanden ist, kann an die FDK oder direkt an das EFD gelangen. Die FDK leitet die Kenntnisnahme der Kantone und eine allfällige Stellungnahme zu Anträgen einzelner Kantone an das EFD weiter.
Verabschiedung durch Bundesrat
Die FiLaV wird jährlich mit den aktualisierten Werten zum Ressourcen- und Lastenausgleich angepasst und durch den Bundesrat im Verlaufe des Novembers verabschiedet und auf den 1. Januar des Folgejahres in Kraft gesetzt.
3.2 Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung wird im Rahmen des Datenverarbeitungsprozesses von verschiedenen Akteuren wahrgenommen. Sie beginnt bei den Datenlieferanten, den Kantonen und durchläuft danach weitere Stationen, die im Folgenden beschrieben werden.
Tabelle 11 Verantwortliche Stellen für die Qualitätssicherung
Ressourcenausgleich Lastenausgleich
Datenlieferanten Kantonale Steuerämter
Kontrolle durch EFK gemäss Art.
6 Bst. j Finanzkontrollgesetz
(FKG)
Datenaufbereitung ESTV, BFS,
Kontrolle durch EFK gemäss Art. Kontrolle durch EFK gemäss Art. 6 Bst. j FKG, 6 Bst. j FKG,
Begleitung durch Fachgruppe Begleitung durch Fachgruppe Qualitätssicherung Qualitätssicherung
Berechnung Indizes und EFV, EFV,
Ausgleichszahlungen Kontrolle durch EFK Kontrolle durch EFK
3.2.1 Qualitätskontrolle
Fachgruppe "Qualitätssicherung"
Für die Qualitätskontrolle ist vom EFD eine begleitende und paritätisch zusammengesetzte Fachgruppe "Qualitätssicherung Ressourcen- und Lastenausgleich" eingesetzt worden. Die Fachgruppe wird durch die EFK unterstützt. Die EFK berät im Rahmen ihres Beobachterstatus die Fachgruppe und kann entsprechende Empfehlungen bzw. Anträge stellen.
Die Fachgruppe wird durch die ESTV laufend über die Datenlage bezüglich des Ressourcenausgleichs und durch das BFS bzw. die EFV bezüglich des Lastenausgleichs orientiert. Die Fachgruppe tagt in den Monaten Mai bis September. Sie beurteilt die Datenlage und erörtert in Absprache mit der EFK die zu treffenden Massnahmen.
Bei fehlerhaften, fehlenden oder nicht weiter verwertbaren Daten zum Ressourcenpotenzial treffen die ESTV und die EFV in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe folgende Massnahmen: