Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
währleisten. In diesem Sinne ist die EFK an die Kantone gelangt, die bestehenden Lücken im Bereich der Qualitätskontrolle so rasch wie möglich zu schliessen. Es ist jedoch in Erinnerung zu rufen, dass zur Berechnung der Ausgleichszahlungen über fünf Millionen Einzeldaten herangezogen und verarbeitet werden müssen. Eine absolute Nullfehlergarantie kann deshalb auch inskünftig nicht mit absoluter Sicherheit in Aussicht gestellt werden.
Korrekturen und Schätzungen
Wie die nachfolgende tabellarische Übersicht zu den erfolgten Korrekturen und Schätzungen im Referenzjahr 2010 (Bemessungsjahre 2004-06) aufzeigt, mussten wegen der verbesserten Datensituation weniger Schätzungen bzw. Korrekturen vorgenommen werden als in den zwei Referenzjahren zuvor (Bemessungsjahre 2003-05). Konkret musste für das jüngste Bemessungsjahr 2006 nur noch eine Korrektur (Jura) bzw. eine Schätzung (Graubünden) zu den massgebenden quellenbesteuerten Einkommen durchgeführt werden. Der Kanton Aargau konnte diese Daten im Sommer 2009 für die Bemessungsjahre 2004, 2005 und 2006 nachliefern, so dass auch hier auf die bisherige Schätzung vollumfänglich verzichtet werden konnte. Bei den übrigen ASG-Komponenten konnten die von den Kantonen gelieferten bzw. nachgelieferten Daten im Jahr 2006 ausnahmslos übernommen werden.
Tabelle 13 Korrektur und Schätzungen in den Bemessungsjahren 2003-2006
Massgebendes Einkommen der natürlichen Massgebende quellenbesteuerte Massgebendes Vermögen der natürlichen Gewinne der juristischen Personen mit Personen Einkommen Personen beso. Steuerstatus
2003 2004 2005 2006 2003 2004 2005 2006 2003 2004 2005 2006 2003 2004 20052006
LU Korrektur Korrektur Korrektur
TI Korrektur
VD Korrektur Korrektur Schätzung Korrektur
GE Korrektur Korrektur Korrektur JU Korrektur Korrektur
GR Schätzung Schätzung
Korrekte Daten wurden für alle drei
Bemessungsjahre im Sommer
2009 nachgeliefert, so dass die
AG Schätzung geschätzten Daten für die
Bemessungsjahre 2004 bis 2006
nicht mehr herangezogen werden
mussten.
Datenübermittlungsfehler
Seit der Einführung des neuen Systems sind bei der Datenübermittlung von kantonalen Steuerämtern an die ESTV zwecks Berechnung der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage einzelne Übermittlungsfehler passiert. Zu nennen sind:
− eine fehlerhafte Datenlieferung des Kantons Freiburg und des Kantons Basel-Stadt für die
massgebenden Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus infolge eines Codierungsfehlers
− eine fehlerhafte Datenlieferung des Kantons Waadt im Bereich der Daten für die mass-
gebenden quellenbesteuerten Einkommen infolge einer Verwechslung des Bemessungsjahres
− eine falsche Meldung des Kantons Schwyz für die massgebenden Gewinne der juristi-
schen Personen mit besonderem Steuerstatus infolge eines Codierungsfehlers
− fehlerhafte Datenlieferungen des Kantons Graubünden für das Reinvermögen (Fehlen der
pauschal besteuerten Steuerpflichtigen)
− fehlerhafte Datenlieferungen der Kantone Zürich und Tessin für die massgebenden
quellenbesteuerten Einkommen