Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 43Fedlex · Erläuternder Bericht

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

Schweiz gesetzt. Diese Plausibilitätskontrolle wird inskünftig verstärkt bzw. systematisiert (vgl. dazu Kapitel 3.3.1).

Kontrolltätigkeiten der EFK

Die jährlichen Kontrolltätigkeiten der EFK stützen sich auf Art. 6 Bst. j des Finanzkontrollgesetzes (FKG) vom 28. Juni 196725 und umfassen folgende Inhalte:

− Jährlich werden sechs Kantone vor Ort geprüft. Die Prüfungen haben zum Ziel, die

ordnungsgemässe Erfassung hinsichtlich Vollständigkeit, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten für die Berechnung des Ressourcenpotenzials zu bestätigen bzw. allfällige Mängel zu orten.

− Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Bundesämter (ESTV und BFS) werden

jährlich vor Ort geprüft. Dabei geht es namentlich darum, die Qualität der gelieferten Daten sowie die gesamte Verarbeitungskette hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit zu verifizieren.

− Ebenfalls geprüft wird die EFV, die für die Berechnung der Ressourcen- bzw. Lasten-

ausgleichsindices und daraus resultierend der Ausgleichszahlungen für das jeweilige Folgejahr (Referenzjahr) verantwortlich ist. Dabei wird namentlich die gesamte Berechnungskette einer Prüfung hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit unterzogen.

− Die EFK erstellt und publiziert ihren Kontrollbericht jährlich und übermittelt ihn der Eidg.

Finanzdelegation. Der Bericht enthält nebst den Befunden zu den erfolgten Kontrolltätigkeiten jeweils Empfehlungen, zu denen die verantwortlichen Stellen Stellung zu beziehen haben.

Schlusskontrolle im Rahmen der Anhörung

Obwohl grundsätzlich nur richtige Daten als Grundlage für die Anhörung verwertet werden sollen, besteht im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine allerletzte Möglichkeit zur Kontrolle der Daten durch die Kantone.

3.2.2 Vollzugserfahrungen

Datenqualität Ressourcenpotenzial

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Datenqualität seit der Einführung der NFA kontinuierlich verbessert hat. Für die kantonalen Steuerämter als eigentliche "Datenherren" für den Bereich des Ressourcenpotenzials bedeutet die NFA eine Herausforderung in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. So mussten Kantone ihre Informatiklösungen den neuen Anforderungen anpassen, ihr Personal schulen und ihre internen Prozesse zum Teil neu strukturieren. Solche Umstellungsarbeiten sind anspruchsvoll und zeitintensiv.

Dennoch sind noch Lücken zu orten: So verfügen noch nicht alle kantonalen Steuerämter über ein Qualitätssicherungskonzept. Es versteht sich von selbst, dass eine konsequente Qualitätssicherung unabdingbar ist, um letztlich die Akzeptanz des Finanzausgleichs zu ge-