Rapporto sui risultati
Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine
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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011
suisse eine Deckelung des Gesamtbetrags des Finanzausgleichs vor. Dabei würde eine Limite im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) oder im Verhältnis zum konsolidierten Ressourcenpotenzial der Kantone gesetzt. Unter diese Limite müssten dann sämtliche Zahlungen von Bund und Kantonen inklusive Härteausgleich fallen.
Gegenüber den beiden vom Bundesrat geprüften Varianten einer Belastungsobergrenze hat eine solche Lösung den Vorteil, dass die Verhältnisse zwischen den Kantonen wie auch die Gewichtung zwischen den verschiedenen Ausgleichsgefässen unverändert bleiben. Gleichzeitig ermutigt sie alle Kantone zu einer umsichtigen und eigenständigen Finanz- und Steuerpolitik. Mögliche Grenzen sollen sich am Niveau der heutigen Transferzahlungen ausrichten. Gemäss Zahlen für 2010 liegen die entsprechenden Werte bei ungefähr 0,8% des BIP bzw. 0,2% des aggregierten Ressourcenpotenzials.
SBV Auf eine Belastungsobergrenze ist zu verzichten. Die Handlungs- und Wettbewerbsfähi-
gkeit der ressourcenstarken Kantone wurde durch die NFA nicht eingeschränkt.
SGB Eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone erachtet der SGB als
nicht notwendig.
RKGK Es liegen keine neuen Argumente vor, die eine Belastungsobergrenze rechtfertigen wür-
den. Auch wurde seit 2008 die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone durch die NFA nicht eingeschränkt.
FER La fédération plaide pour l'introduction d'une limite maximale des charges incombant
aux cantons à fort potentiel de ressources ("bouclier péréquatif"). Cela permettrait d'éviter que le changement de la situation d'un canton n'affecte de manière brutale la situation des autres cantons.
Handelskammer Auf eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone ist zu verzichten; sie beider Basel wäre systemfremd. Aus ihrer Einführung würde ausschliesslich dem ressourcenstärksten
Kanton, dem Kanton Zug, zu Lasten der übrigen ressourcenstarken Kantone ein Vorteil erwachsen.
Tabella 8 Proposte sul tipo di considerazione da attribuire all’imposizione dei frontalieri nel potenziale di risorse
Partecipante Proposta
KdK Antrag:
Eine Mehrheit der Kantone unterstützt die vorgeschlagene Reduktion des Einbezugs der Grenzgängereinkommen in das Ressourcenpotenzial um 25 %.
Begründung:
Es ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass von Grenzgängern verursachte Kosten nicht im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich abgegolten werden können.
Minderheitsantrag:
Auf die Anpassung der Besteuerung der Grenzgänger im Ressourcenpotenzial soll verzichtet werden. Diesen Antrag stellen in ihren Stellungnahmen explizit die Kantone ZH, BE, OW, NW, GL, ZG, AI, AG, VD, VS. Für den Fall, dass trotzdem eine Anpassung vorgenommen werden sollte, sprechen sich einige Kantone für die Variante "Reduktion um 25%" aus: BE, OW, GL, AI, VS. Der Kanton AG plädiert für diesen Fall auf eine Be-