Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
2.5 Festlegung des Grundbeitrags des Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2012–2015 sowie Dotationsverhältnis zwischen GLA und SLA (Fragen 5 und 6 an die Vernehmlassungsteilnehmer)
5. Teilen Sie die Auffassung, dass der Grundbeitrag des Lastenausgleichs 2012-2015 (To-
talbetrag von geografisch-topografischem und soziodemografischem Lastenausgleich) grundsätzlich (d.h. unabhängig von einer allfälligen Anpassung gemäss Frage 3) mittels einer Fortschreibung analog dem im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG; Art. 9 Abs. 2) vorgesehenen Verfahren festgelegt werden soll?
6. Teilen Sie die Auffassung, dass das Verhältnis zwischen soziodemografischem Lasten-
ausgleich (SLA) und geografisch-topografischem Lastenausgleich (GLA) auch für die Jahre 2012-2015 auf unverändert 50 zu 50 Prozent belassen werden soll?
Die KdK unterstützt die vorgeschlagene Fortschreibung gemäss den Regeln des FiLaG. Diese Auffassung vertreten auch die FDP.Die Liberalen, die SP und economiesuisse. Der Kanton ZH setzt sich, im Unterschied zur KdK, dafür ein, das bei der Einführung der NFA ausgehandelte Aufteilungsverhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich (72,5 % für den vertikalen Ressourcenausgleich, 27,5 % für den Lastenausgleich) auch für die anstehende neue Vierjahresperiode beizubehalten; dies zur Verhinderung einer fortdauernden "Erosion" des Lastenausgleichs.
Bezüglich des künftigen Verhältnisses zwischen SLA und GLA wird der Antrag des Bundesrates von der KdK ebenfalls unterstützt. Auch FDP.Die Liberalen, economiesuisse und die SAB unterstützen diese Position. Die SP und der SSV plädieren hingegen für eine Aufteilung des Lastenausgleichs im Verhältnis 73 % (SLA) zu 27 % (GLA), ebenso eine Minderheit der KdK (Kantone ZH, ZG, BS, SH, VD und GE) mit dem Argument, dass bereits in der 3. NFA-Botschaft ein Verhältnis von 28 Prozent geografisch-topografischen zu 72 Prozent soziodemografischen Sonderlasten festgestellt wurde. Die soziodemografischen Sonderlasten haben inzwischen noch leicht zugenommen. Dieses bestätigte Ergebnis über das Verhältnis der Sonderlasten muss sich auf die Dotierung der Lastenausgleichsgefässe auswirken.
2.6 Weiterführung und Vorgehen beim Wegfall des Härteausgleichs (Fragen 7 und 8 an die Vernehmlassungsteilnehmer)
7. Teilen Sie die Auffassung, dass für die neue Beitragsperiode 2012-2015 der Härteaus-
gleich vollumfänglich beibehalten werden soll?
8. Teilen Sie die Auffassung, dass bei einem Kanton, dessen Ressourcenindex die Grenze
von 100 überschreitet, der Härteausgleich wie gemäss geltendem Recht sofort wegfallen soll und nicht gestaffelt über die drei Folgejahre?
Die KdK befürwortet die integrale Weiterführung des Härteausgleichs. Ebenfalls spricht sich die KdK dafür aus, bei Überschreitung des Ressourcenindexes von 100 an der bisherigen Regelung festzuhalten. Diese beiden Auffassungen werden von FDP.Die Liberalen, SP, SGB, SBV und SAB unterstützt. Dem schliesst sich auch economiesuisse an, mit der einschränkenden Bemerkung, acht Jahre nach Einführung der NFA sei eine raschere Absenkung des Anfangsbetrags des Härteausgleichs im Unfang von mindestens 10 % pro Jahr