Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
2.4 Festlegung des Grundbeitrags des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2012–2015 (Frage 4 an die Vernehmlassungsteilnehmer)
4. Teilen Sie die Auffassung, dass der Grundbeitrag des Ressourcenausgleichs 2012-2015
grundsätzlich (d.h. unabhängig von einer allfälligen Anpassung gemäss Frage 3) mittels einer Fortschreibung analog dem im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG; Art. 5 Abs. 2) vorgesehenen Verfahren festgelegt werden soll?
Die vorgeschlagene Fortschreibung wird von der KdK unterstützt. Dieser Position schliessen sich explizit die FDP.Die Liberalen sowie der SGB, der SGV und die SAB an. Eine Minderheit der KdK fordert demgegenüber, dass der Beitrag der ressourcenstarken Kantone auf das verfassungsmässige Minimum von zwei Dritteln des Bundesbeitrages zu reduzieren ist. Die Kantone ZH und SZ sprechen sich für eine «Anti-Dumping-Regelung» bei den Steuersätzen aus: Um den nationalen Steuerwettbewerb auf eine faire Grundlage zu stellen, sollen die NFA-Beiträge an ressourcenschwache Kantone herabgesetzt oder gestrichen werden, wenn sie die steuerlichen Mindestsätze der Geberkantone – auch in steuerlichen Nischenbereichen – unterbieten. Economiesuisse gibt zu bedenken, dass aufgrund der steuerlichen Hochkonjunkturjahre 2007 und 2008 der Anteil der ressourcenstarken Kantone am Ressourcenausgleich bis 2011 auf fast 73% ansteigen dürfte. Mit der Neudotierung für die Jahre 2012-2015 bestünde die Gefahr, dass dieser Anteil die obere Grenze von 80% erreicht, womit die Beiträge allenfalls nicht mehr gemäss den Fortschreibungsregeln im Gesetz erhöht werden könnten. Ein Absenken auf 66,7% bzw. 70% würde sicherstellen, dass die Fortschreibungsregeln berücksichtigt werden können. Der SSV hält fest, dass seine Mitglieder in dieser Frage gespalten seien: ein Teil plädiere für eine Fortschreibung gemäss Antrag des Bundesrates, wogegen eine Minderheit sich in Bezug auf den Beitrag der ressourcenstarken Kantone für das verfassungsmässige Minimum ausspricht. Die SP schlägt eine weitere Variante vor, indem sie sich für eine Erhöhung des Beitrags der ressourcenstarken Kantone auf 73,5% (Mittelwert zwischen verfassungsmässigem Minimum und Maximum) ausspricht.
Schliesslich verlangt eine weitere Minderheit der KdK, die Publikation der jeweils neu errechneten Indexwerte für das Folgejahr früher anzusetzen als bisher. Dementsprechend müsse der Datenerhebungsprozess beschleunigt werden.