Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 49 Seiten
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ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: F472-1857
2.2.2.3 Tabelle der Sicherheitsmassnahmen
Frage 3: Anhang 4 Ziffer 2 ESV, neue zusammenfassende Darstellung der besonderen Sicherheitsmassnahmen (Ersetzung der bisherigen vier Tabellen durch eine einzige Tabelle): Verbessert die neue Darstellung Ihrer Einschätzung nach die Übersicht über die besonderen Sicherheitsmassnahmen bzw. ihre Anwendbarkeit?
Zur neuen Darstellung der Tabelle haben 53 % Stellung bezogen, wovon die Mehrheit (70 %) diese als besser und übersichtlicher bewertet. Das Wegfallen der Fussnoten vereinfache die Lesart. AGORA, FMH, das Inselspital Bern, InterNutrition, Merck Serono, SGInf, die Universität Bern, economiesuisse, Novartis, SGCI, Basler Appell, Ecologie libérale, Eco Swiss, Pro Natura, SAG, Uniterre, WWF, SBV und SGB, die Kantone AG, GL, NE, SG, SO, UR und ZH sowie die Suva stimmen der neuen Darstellungsweise zu. Merck Serono zweifelt allerdings an der Lesbarkeit für Inspektionen. Die Suva weist zudem darauf hin, dass für Anwender, welche nur über einen Anlagetyp verfügen, die Tabelle unübersichtlicher geworden sei. Für Anwender mit verschiedenen Anlagen wie Gewächshäuser, Tieranlagen und Labors sei die Ansicht jedoch besser geworden. Die SGAH begrüsst einige Präzisierungen, bewertet die neue Tabelle aber weder als besser noch als schlechter und fordert zudem Ergänzungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung.
Der ETH-Rat, die SGAH, die Swiss Biotech Association, die Akademien der Wissenschaften, die Kantone BE, BL, BS, das Interkantonale Labor (SH), der VKCS, die EFBS und der sgv erachten die neue Tabelle nicht als anwenderfreundlich und bevorzugen die alte Tabelle. Die Kantone BE und BS, das Interkantonale Labor (SH), der VKCS wünschen sich ein verbessertes Layout der alten Tabelle. Zudem sei auch die Legende der neuen Tabelle zu umständlich.
Der sgv kritisiert die Erweiterung der Massnahmen sowie den Mehraufwand, solange die alten Mängel weiterhin bestehen, und erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen teilweise als umstritten.
2.2.3 Weitere Themen
Koordination mit der SAMV und anderen Gesetzen
Von verschiedenen Stellen wird die Anpassung an das neue GTG und das Umweltgesetz begrüsst.
Die Revision der ESV wurde gleichzeitig mit der Revision der Verordnung vom 25. August 1999 zur SAMV vorgenommen und koordiniert. Trotzdem wird mehrheitlich eine bessere Harmonisierung der beiden Revisionen gefordert, insbesondere auch der Definitionen. Zudem solle Art. 3 der SAMV in Art. 6 der ESV integriert werden, denn dieser falle in den Bereich der ESV. Die Ökologiekommission der VZK und der H+ kritisieren im Detail, dass nicht nur in gewissen Abschnitten auf die andere Verordnung verwiesen wird, sondern auch dieselben Inhalte aufgeführt werden. Somit würden Kontrollorgane für überschneidende Geltungsbereiche eingesetzt, welche die Verordnungen verschieden auslegen, was in Spitälern häufig zu Verwirrung führe. Sie bemängeln zudem, dass die beiden Verordnungen nicht genügend vereinheitlicht wurden, und schlagen vor, ESV und SAMV zusammenzuführen. Bezüglich Schutz der Ereignisdienste, Mutterschaftsschutz und Sicherheitssystem werden vom Kanton LU Präzisierungen angeregt sowie die Vereinheitlichung der vorgebrachten Definitionen gefordert.
economiesuisse, Roche und SGCI sind der Ansicht, Art. 1 der Störfallverordnung (StFV; SR 814.012) sei dahingehend abzuändern, dass nicht nur Tätigkeiten mit Mikroorganismen,
sondern neu sämtliche Tätigkeiten mit Organismen der Gruppe 3 und 4 dieser Verordnung unterstellt sind. Einzelne Tätigkeiten der Klasse 3 sollen jedoch auf Antrag des Betriebes von der Vollzugsbehörde des Standortkantons aus dem Geltungsbereich entlassen werden können. Die Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) sei entsprechend anzupassen (siehe Ausführungen zu Anhang 5).
8/49 16.73/2003-00804/03/10/09/07/F472-1857